Bei Events sind sie als Effekt erwünscht – bei der Arbeit verboten: Lichtflimmern und Stroboskopeffekte. Denn sie können Unfälle verursachen, wenn durch Lichteffekte bewegte Teile wie beispielsweise ein drehendes Kreissägeblatt durch das „Zerhacken“ scheinbar stillstehen. Was also tun? Beispielsweise geeignete Vorschaltgeräte für Lampen oder Drei-Phasen-Schaltung in der Leuchte verwenden. Außerdem sollte im Produktionsbereich darauf verzichtet werden, LED-Licht mittels Pulsweitenmodulation (PWM) zu dimmen, sobald bewegte Teile vorhanden sind.
Generell gelten an Arbeitsplätzen die Anforderungen der Arbeitsstättenregel (ASR) A3.4 Beleuchtung. Seit 01.09.2021 präzisiert die EU-Verordnung 2019/2020 Ökodesign-Anforderungen an Lichtquellen. Enthalten sind auch Grenzwerte für Lichtflimmern und Stroboskopeffekte von ungedimmten LEDs und OLEDs.