An Weihnachten 2006 wurde Stefan Klein mit einer beidseitigen LungenentzĂŒndung in die Uni-Klinik Mainz eingewiesen. ZufĂ€llig entdeckte ein Arzt bei dem damals 46-JĂ€hrigen Silikose, auch Quarzstaublunge genannt. âDavon habe ich vorher nichts mitbekommen. Ich dachte einfach, ich werde Ă€lter und bin deshalb nicht mehr so leistungsfĂ€higâ, sagt der Edelsteingraveurmeister aus Idar-Oberstein. Zeitgleich bekamen drei seiner Kollegen dieselbe Diagnose, einer davon starb kurze Zeit spĂ€ter. Klein fragte sich beklommen: âWie viel Lebenserwartung habe ich eigentlich noch?â Silikose war frĂŒher eine typische Erkrankung von Bergleuten. Wenn sie ĂŒber einen lĂ€ngeren Zeitraum Quarzstaub eingeatmet hatten, vernarbte das Lungengewebe. Husten und Atemnot stellten sich ein. Heutzutage tritt die unheilbare Krankheit in Deutschland nur noch selten auf. Plastiker wie Stefan Klein gehören zu den wenigen Ausnahmen. Bei der Erstellung von groĂen Edelsteinskulpturen fallen groĂe Staubmengen an. Die Folge: Kleins Lungenvolumen betrug nur noch 62 Prozent.
Arbeit an Edelsteinskulpturen fordert hohen Tribut
Nach der Diagnose stellte der Edelsteingraveur seinen Betrieb um. Fortan vermied er die Erstellung von gröĂeren Skulpturen. Gleichzeitig machte er sich auf die Suche nach einer leistungsstarken Absauganlage, die den Quarzstaub direkt beim Edelsteinschleifen wegsaugt. Die damalige Aufsichtsperson der BG ETEM half ihm bei der Sichtung verschiedener Anlagen und Angebote, nachdem sie zuvor Luftmessungen im Atelier vorgenommen hatte. Eine Teilrente fĂŒr seine zu 30 Prozent geminderte ErwerbsfĂ€higkeit erlaubte ihm zudem, beruflich kĂŒrzer zu treten. Die Silikose stabilisierte sich. âVor allem hat die groĂe psychische Belastung nachgelassenâ, sagt er heute dankbar.
Doch seine Arbeit an den Edelsteinen hatte weitere Konsequenzen: Im Jahr 2015 wiesen Kleins HĂ€nde weiĂliche VerfĂ€rbungen auf. Anfangs hatte er kaum Schmerzen, aber mit den Jahren wurden sie immer schlimmer. Vor allem, wenn im Winter beim Schleifen der Edelsteine die HĂ€nde KĂ€lte und NĂ€sse ausgesetzt sind, fĂŒhlen sie sich an âals ob sie erfrieren wĂŒrdenâ. Die Diagnose: vibrationsbedingte Durchblutungsstörungen.
âEs war schwierig, dafĂŒr einen Gutachter zu findenâ, erzĂ€hlt Nicole Haddad, Sachbearbeiterin und Reha-Managerin bei der BG ETEM. Denn wie die Silikose ist auch die vibrationsbedingte Durchblutungsstörung eine seltene Berufskrankheit. Das Gutachten eines Angiologen (Arzt fĂŒr GefĂ€Ăerkrankungen) bestĂ€tigte: Auch die zweite Berufskrankheit minderte Kleins ErwerbsfĂ€higkeit um 30 Prozent. Er erhielt eine weitere Teilrente von der BG ETEM. âDie wĂ€re bei den privaten BerufsunfĂ€higkeitsversicherungen, die ich auch noch habe, nicht drin gewesen. Sie greifen erst, wenn eine Erkrankung mit ĂŒber 50 Prozent Erwerbsminderung vorliegtâ, erklĂ€rt er.
Wieder suchte ihn ein Mitarbeiter des PrĂ€ventionsdienstes der BG ETEM in seinem Edelsteinatelier in Idar-Oberstein auf. Er prĂŒfte, durch welche MaĂnahmen die Belastungen durch Vibration und KĂ€lte am Arbeitsplatz vermindert werden können. âWir haben mit Stefan Klein vereinbart, dass er sich spezielle Antivibrationshandschuhe bestellt und testetâ, berichtet Sachbearbeiterin Nicole Haddad. Die BG ETEM ĂŒbernahm anschlieĂend die Kosten dafĂŒr. Auch die hohen Arztkosten, fĂŒr die Stefan Klein als Privatpatient ansonsten in Vorleistung hĂ€tte gehen mĂŒssen, trug die Berufsgenossenschaft. Die zweite Erwerbsminderungsrente ermöglichte ihm, seine Arbeitszeit noch weiter zu reduzieren. In drei Jahren geht er in Rente. âIm RĂŒckblick war es der beste Rat meines Vaters, mich bei der Berufsgenossenschaft freiwillig zu versichern. Darauf wĂ€re ich selbst nicht gekommen als ich die Leitung des Betriebs ĂŒbernahmâ, gibt der Edelsteingraveur freimĂŒtig zu und lacht.
Dr. Liane GĂ€rtner
Freiwillige Unternehmerversicherung
Die freiwillige Unternehmerversicherung der BG ETEM bietet umfangreiche EntschÀdigungsleistungen wie
- Geldleistungen (Verletztengeld, -renten, Leistungen an Hinterbliebene),
- Sachleistungen (Heilbehandlung, Pflege und Rehabilitation).
Freiwillig versichern können sich
- Einzelunternehmer, Gesellschafter einer GbR oder einer OHG, KomplementÀre einer KG, sofern sie nicht pflichtversichert sind,
- im Betrieb mitarbeitende Ehegatten von Einzelunternehmern (wenn kein ArbeitsverhÀltnis besteht),
- unternehmerĂ€hnliche Personen (zum Beispiel GmbH-GeschĂ€ftsfĂŒhrer und GmbH-Gesellschafter, die unternehmerĂ€hnlich tĂ€tig sind, Vorstandsmitglieder einer AG).
Das Leistungspaket gilt fĂŒr alle beruflich verursachten Arbeits- und WegeunfĂ€lle sowie anerkannte Berufskrankheiten.
Davon profitieren auch Pflichtversicherte, die sich jederzeit höherversichern können.