Einerseits erwünscht – andererseits voller Risiken. Viele Unternehmen setzen bei der Imagepflege auf die sozialen Netzwerke. Da sind auch ihre Beschäftigten unterwegs. Zwischen Urlaubsbildern und Katzenvideos ist oft Platz für den einen oder anderen Like auf die Unternehmensseite – wenn es gut läuft. Was aber, wenn die eigenen Beschäftigten den Betrieb offen im Netz kritisieren?
„Wir empfehlen unseren Mitgliedsbetrieben eigene Social Media Guidelines“, sagt Christian Sprotte, Pressesprecher der BG ETEM, „auch wir haben solche Leitlinien für unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter formuliert.“ Doch was sollte drinstehen? „Jedes Unternehmen ist anders“, sagt Sprotte, „daher gibt es keine Blaupause für alle. Doch einige Punkte sollten in jedem Fall enthalten sein.“
„Natürlich sind Social Media Guidelines nur dann wirklich sinnvoll, wenn man gleichzeitig dafür sorgt, dass sie befolgt werden“, sagt Christian Sprotte. Um die Akzeptanz zu fördern, sollten die Regeln möglichst kompakt und verständlich formuliert sein. Dazu kann man die Beschäftigten und den Betriebsrat bereits bei der Entstehung einbeziehen. Das funktioniert in kleineren Betrieben bei einer Besprechung, in größeren, indem man z. B. Vertreter verschiedener Abteilungen den Entwurf lesen lässt und ihre Anregungen berücksichtigt. Das Endergebnis sollte allen Beschäftigten bei einem Meeting oder einer Betriebsversammlung vorgestellt werden. „Danach müssen die Guidelines für alle Betriebsangehörigen zum Beispiel im Intranet frei zugänglich sein“, ergänzt Sprotte. Manche Unternehmen machen sie sogar als Teil ihrer Compliance-Regeln öffentlich zugänglich.
Haltung und Ziele
Definieren Sie Ihre Unternehmensziele, Kommunikationsstrategie und die Gründe dafür, als Betrieb bei Facebook, Instagram oder Twitter präsent zu sein. Daraus können Sie Leitlinien für das Verhalten Ihrer Beschäftigten in den sozialen Medien ableiten. Definieren Sie auch, ob und in welchem Umfang Ihre Mitarbeiter Facebook & Co. am Arbeitsplatz nutzen dürfen.
Dichtung und Wahrheit
Lügen haben kurze Beine. Das gilt meist auch für Fake News im Web. Die werden oft schnell von anderen Usern als solche entlarvt. Wer als Mitarbeiter eines Unternehmens erkennbar ist, sollte nur nachprüfbare Behauptungen aufstellen. Alles andere könnte ein schlechtes Licht auf den Betrieb werfen und sein Image beschädigen.
Respekt und Anstand
Fordern Sie Ihre Beschäftigten auf, anderen Menschen auch im virtuellen Raum mit Respekt zu begegnen. Definieren Sie die Grundhaltung, mit der das Unternehmen gegenüber anderen auftreten möchte. Denn jeder, den man vermeintlich anonym beschimpft oder beleidigt, könnte ein Kunde sein – oder wäre vielleicht einer geworden.
Privat und betrieblich
Halten Sie Ihre Beschäftigten an, Privates und Geschäftliches sauber zu trennen. Klar freuen Sie sich über einen Like auf das neueste Produkt, aber politische oder weltanschauliche Kommentare sollten klar als privat erkennbar sein. Übrigens: Klarnamen im Netz sorgen für Transparenz. Dazu gehört auch, dass jeder angibt, bei welcher Firma er arbeitet.
Recht und Gesetz
Stellen Sie klar: Im Netz gelten die gleichen Gesetze wie im richtigen Leben. Persönlichkeitsrechte anderer sind ebenso zu beachten wie Markenrechte, Urheberrecht oder Datenschutz. Natürlich müssen Mitarbeiter auch online ihre Schweigepflichten einhalten und dürfen keine Betriebsgeheimnisse posten. Und Gerüchte über Vorgesetzte oder Kollegen sind sowieso tabu.
Fehler und Kritik
Kritik am Arbeitgeber gehört nicht ins Internet, sondern sollte nach Möglichkeit intern geäußert werden. Dazu bedarf es einer offenen Fehler- und Diskussionskultur, die das auch zulässt. Und wer etwas Falsches gepostet hat, sollte das ohne Angst offen zugeben können. Es ist immer besser, einen Fehler einzugestehen, als von anderen erwischt zu werden.
Organisation
Kommunikation ist Chefsache. Machen Sie deutlich: Im Namen des Unternehmens spricht, postet und schreibt nur die Geschäftsführung oder ihre Beauftragten – z. B. die Pressestelle. Aber natürlich ist es super, wenn Beschäftigte Ihre Betriebs-News liken oder teilen. Ein Ansprechpartner für die Social Media Guidelines kann mögliche Unsicherheiten beseitigen.
Ăśbrigens: Mit Erfolgen bei Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz kann man als Unternehmen auch in den sozialen Medien punkten. Tipps dazu bietet eine BroschĂĽre der BG ETEM (siehe info).
→ info
Broschüre: „Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz kommunizieren“
www.bgetem.de, Webcode M19814817
Die BG ETEM in den sozialen Medien:
www.youtube.com/user/DieBGETEM
www.linkedin.com/company/ bgetem/
Beispiele fĂĽr Social Media Guidelines unterschiedlicher Unternehmen:
www.datev.de, Suche: Social Media Guidelines
www.caritas.de, Suche: Social Media Guidelines
www.youtube.com/watch?v=TFtNU_yBRNM – Guidelines der Linde Group als Video