Dieses Foto zeigt Prof. Dr. Ingo Froböse (Bildmitte) während eines Vortrags bei der zurückliegenden Vertreterversammlung der BG ETEM. Im Vordergrund sind die Hinterköpfe von Sitzungsteilnehmern zu sehen, im Hintergrund auf dem Podium sitzen die Vorsitzenden von Vorstand und Vertreterversammlung.

Prof. Dr. Ingo Froböse von der Deutschen Sporthochschule Köln (Bildmitte) erläuterte der Vertreterversammlung die Bedeutung von Erholung und Regeneration für die Verbesserung der Leistungsfähigkeit. Das gilt nicht nur im Spitzensport, sondern auch im Arbeits- und Privatleben.

Heute wie vor 134 Jahren sind es die Unternehmerinnen und Unternehmer sowie die Versicherten, die selbst die Weichen für ihre Berufsgenossenschaft stellen. Dies geschieht in den Organen und Ausschüssen der Selbstverwaltung. Sie entscheiden ebenso über Entschädigungsleistungen wie über Präventionsmaßnahmen und die Beiträge zur Berufsgenossenschaft. Vorstand und Vertreterversammlung sind die beiden Organe der BG ETEM. Ihre Mitglieder werden bei den alle sechs Jahre stattfindenden Sozialwahlen bestimmt.

Das Foto zeigt die Mitglieder der Vertreterversammlung während der Sitzung in Berlin. Sie sitzen in zwei Blöcken links und rechts eines Gangs an langen Tischen in einem Saal mit rotem Boden und roter Rückwand.

Auf Empfehlung der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) und des Deutschen Gewerkschaftsbunds (DGB) hat die Vertreterversammlung neue Aufwandsentschädigungen für die ehrenamtlichen Mitglieder der Selbstverwaltung beschlossen.

Die Vertreterversammlung der BG ETEM, die am 28. Juni in Berlin tagte, ist wie alle Selbstverwaltungsorgane der Berufsgenossenschaft ehrenamtlich tätig und wird paritätisch gebildet. Bei der BG ETEM umfasst die Vertreterversammlung jeweils 30 Mitglieder auf der Versicherten- und der Arbeitgeberseite. Zu ihren Aufgaben gehört es insbesondere, über die Satzung, Unfallverhütungsvorschriften sowie Jahresrechnung und Haushaltsplan zu entscheiden. Die Vertreterversammlung tritt zweimal im Jahr zusammen, ihre Sitzungen sind öffentlich und werden in „etem“ angekündigt. Die nächste Sitzung findet am 5. Dezember in Köln statt.

Holger Zingsheim

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Jahresbericht der BG ETEM: www.bgetem.de, Webcode 19961669

Unfallzahlen gestiegen

Nach Angaben des kürzlich veröffentlichten Jahresberichts der BG ETEM ereigneten sich im vergangenen Jahr 56.149 meldepflichtige Unfälle, das waren 745 Unfälle mehr als im Jahr zuvor. Meldepflichtig ist ein Arbeitsunfall, der mehr als drei Tage Arbeitsunfähigkeit verursacht hat. Die Zahl der tödlichen Arbeitsunfälle sank 2018 auf 16, im Jahr zuvor waren es noch 27.

Die Zahl der meldepflichtigen Wegeunfälle (Unfälle zwischen Wohnung und Arbeitsplatz) stieg um 2,9 Prozent auf 13.530, die Zahl der tödlichen Unfälle auf dem Arbeitsweg sank von 29 auf 21.

Einen Anstieg um rund sieben Prozent (bereinigt um Doppelanzeigen und Anzeigen, für die andere Berufsgenossenschaften zuständig) gab es auch bei den Verdachtsanzeigen auf eine Berufskrankheit. Zwei Drittel davon wurden von behandelnden Ärzten abgegeben. „Dabei spielen neue Berufskrankheiten und eine höhere Sensibilität eine wichtige Rolle“, erläutert Johannes Tichi, Vorsitzender der Geschäftsführung der BG ETEM.