Wer im Freien arbeitet, sollte sich rechtzeitig und ausreichend schützen. Denn Sonnenstrahlung kann nicht nur Sonnenbrand hervorrufen, sondern auch die Augen schädigen, zu einem Hitzschlag führen und nach langjähriger Einwirkung sogar Hautkrebs verursachen. Darauf weist die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) in einer aktuellen Meldung hin. Hautkrebs durch die UV-Strahlung der Sonne kann durch guten Sonnenschutz verhindert werden. Vor allem für Beschäftigte, die im Freien arbeiten, sind Schutzmaßnahmen daher unbedingt erforderlich. Dies gilt vor allem für alle, die regelmäßig länger als eine Viertelstunde direkter Sonneneinstrahlung ausgesetzt sind.
Auf Grundlage der Gefährdungsbeurteilung legen die Arbeitgeber fest, welche Schutzmaßnahmen dafür notwendig sind. Die BG ETEM bietet eine Reihe von Infomaterialien zu technischen, organisatorischen und persönlichen Schutzmaßnahmen an.
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