Unser Vorschlag: Machen Sie in festgelegten Zeitabständen, z. B. einmal im Monat, einen „Sicherheitsrundgang“. In einem kleineren Betrieb führt er sinnvollerweise quer durch und in alle „Ecken“. In großen Unternehmen kann man beispielsweise abteilungsweise vorgehen.

Auf jeden Fall sollte jemand dabei sein, der Anordnungen treffen kann. Auch Sicherheitsfachkräfte oder Sicherheitsbeauftragte – in großen Betrieben zusätzlich Vertreter des Betriebsrats sowie der Betriebsarzt oder die Betriebsärztin – sind sinnvollerweise beteiligt. Selbstverständlich müssen die betreffenden Beschäftigten an den jeweiligen Arbeitsplätzen miteinbezogen werden. Im Folgenden wird am Beispiel einiger Stationen eines Sicherheitsrundgangs beschrieben, auf welche Maßnahmen der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes man achten muss.

Verwaltung/Büro

Ein ergonomischer Bildschirmarbeitsplatz ist eine Investition in den Gesundheitsschutz

Ein ergonomischer Bildschirmarbeitsplatz ist eine Investition in den Gesundheitsschutz

Neben den Produktionsbereichen gibt es in einer Druckerei oder einem papierverarbeitenden Betrieb viele verschiedene Arbeitsplätze. Dabei spielt der Bildschirmarbeitsplatz eine wichtige Rolle – von der Auftragsannahme, der Bildbearbeitung bis hin zu Verwaltungstätigkeiten.

Eine ergonomische Bildschirmarbeit ist nur möglich, wenn Stuhl, Tisch und Bildschirm individuell richtig eingestellt sind. Da die Beschäftigten über die individuellen Einstellungen selbst bestimmen, sind sie diesbezüglich zu unterweisen. Der Büroarbeitsstuhl ist nicht einfach irgendeine Sitzgelegenheit, sondern er sollte das dynamische Sitzen unterstützen und ist bei richtiger Einstellung eine Investition in den Gesundheitsschutz.

Neben der Ergonomie muss auch der Umgang mit Gefahrstoffen betrachtet werden, da die Gefährdungen durch Gefahrstoffe an Büroarbeitsplätzen oft nicht ernst genommen werden. Jedoch wirken manche Hilfsmittel im Büro, wie z. B. Kleber oder Korrekturflüssigkeit, reizend und/oder sind entzündbar. Deswegen sind entsprechende Vorsichtsmaßnahmen einzuhalten. Bei den Arbeiten ist der Hautkontakt zu den Stoffen möglichst zu vermeiden.

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www.bgetem.de, Webcode 15698595

publikationen.dguv.de, Suche „215-410“

Druckvorstufe

Das Bild zeigt einen Mitarbeiter in der Druckerei, der eine Unterlage prüft.

Mitarbeiter prüft eine Druckvorstufe

Es muss regelmäßig geprüft werden, dass alle Verkleidungen und Schutzeinrichtungen an allen Maschinen angebracht und funktionsfähig sind. Da zur Belichtung der Druckformen häufig UV- bzw. Laserstrahlung verwendet wird, muss sie wirkungsvoll abgeschirmt werden. Bei der Öffnung des Gehäuses muss die Strahlungsquelle sofort abgeschaltet werden. Beim Entwickeln und Fixieren werden verschiedene Chemikalien eingesetzt. Je nach Gefährdungen (genaue Informationen siehe Sicherheitsdatenblätter) müssen entsprechende Maßnahmen umgesetzt und deren Wirksamkeit überprüft werden. Grundsätzlich soll z. B. kein pulverförmiges Mittel eingesetzt werden, sodass eine staubfreie Arbeit gewährleistet wird.

Drucken

Mitarbeiter an einer Druckmaschine mit Farbe

Mitarbeiter an einer Druckwalze mit Farbe

Es muss an den Druckmaschinen ebenfalls regelmäßig überprüft werden, dass alle Verkleidungen und Schutzeinrichtungen angebracht und funktionsfähig sind. Im Zweifelsfall sollte man in der Bedienungsanleitung nachschauen. Druck- und Lackwerke müssen vollständig verkleidet sein, um einen Eingriff in die Gefahrstelle zu vermeiden.

Möglicherweise auftretende Farbnebel werden durch Absauganlagen und/oder Verringerung der Maschinengeschwindigkeit minimiert, die Wirkung der Maßnahmen ist zu überprüfen. Zum Reinigen der Maschinen werden nur Wasch- und Reinigungsmittel mit einem Flammpunkt über 60 °C (im Siebdruck über 40 °C) verwendet.

Um die Gesundheitsgefahren durch Stäube im Bogenoffsetdruck zu minimieren, sollte staubarmes Druckbestäubungspuder gemäß der Branchenvereinbarung eingesetzt werden. Es ist zusätzlich darauf zu achten, dass nur die notwendigen Chemikalien eingesetzt werden und nur die Menge für den Tagesbedarf im Drucksaal vorgehalten wird. Der Einsatz von sogenannten Farbfressern ist auf ein Minimum zu beschränken. Da Sturzunfälle zu den häufigsten Unfallursachen an Druckmaschinen gehören, sind Maschinenaufstiege ergonomisch zu gestalten, beispielsweise mit geeigneten Stufen, Geländern, Griffen an den Druckwerken. Alle Bedienelemente wie z. B. Taster und Schalter sind durch eindeutige Symbole oder in einer verständlichen Sprache zu kennzeichnen.

Liegen für die Druckmaschinen Lärmmesswerte vor? Wenn nicht, sind Messungen durchzuführen, insbesondere bei ungünstiger Raumgestaltung, z. B. niedriger Deckenhöhe. Liegen Lärmbereiche vor, dann sind technische Maßnahmen hinsichtlich der Raumakustik erforderlich. Liegen die Messwerte über 80 dB(A), ist die entsprechende arbeitsmedizinische Vorsorge anzubieten; liegen die Werte über 85 dB(A), ist die entsprechende arbeitsmedizinische Vorsorge durchzuführen und Gehörschutz zur Verfügung zu stellen.

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www.bgetem.de, Webcodes 15779576 und 13335297

Weiterverarbeitung – Falzmaschinen

Falzmaschine während der Weiterverarbeitung

Falzmaschine während der Weiterverarbeitung

Auch Schutzeinrichtungen an Falzmaschinen müssen regelmäßig auf Vollständigkeit und Funktionsfähigkeit überprüft werden. Wichtig ist, dass die Maschinen nur bei montierter und geschlossener Schallschutzhaube betrieben werden dürfen. Besteht die Vermutung, dass der Beurteilungspegel über 80 dB(A) liegt, ist dies durch Messung zu kontrollieren. Gegebenenfalls ist Gehörschutz zu tragen.

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www.bgetem.de, Webcodes 13853742

Weiterverarbeitung – Sammelhefter

Mitarbeiter an einer Sammelhefter-Maschine

Mitarbeiter an einer Sammelhefter-Maschine

An Maschinen dürfen keine zugänglichen Gefahrstellen vorhanden sein. Insbesondere Anlegestationen, Drahtheftstationen, Trimmer, der Hauptantrieb mit den Kraftübertragungselementen und die Transporteinrichtungen (Kette und Mitnehmer) sind zu überprüfen. Die vorhandenen Schutzeinrichtungen sind auf ihre Funktionssicherheit zu prüfen.

Heben und Tragen ist eine gängige Tätigkeit an dieser Stelle. Werden an allen Arbeitsplätzen Hebehilfen eingesetzt? Anhand der Leitmerkmalmethode – Dauer, Lastgewicht, Körperhaltung und Rahmenbedingungen – gemäß der Lastenhandhabungsverordnung (LasthandhabV) können die Tätigkeiten von Heben, Halten und Tragen beurteilt werden. Je nach Ergebnis werden die Arbeitsplätze technisch und/oder organisatorisch umgestaltet. Wenn technische Hilfsmittel neu eingesetzt werden sollen, muss auf ausreichenden Platz geachtet werden.

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www.bgetem.de, Webcode 15986533

Weiterverarbeitung – Handarbeit

Mann arbeitet im Stehen einer Druckerei

Langes Stehen erhöht den Druck auf die Bandscheiben

In der Weiterverarbeitung sind viele Handarbeiten notwendig. Wie bei der Arbeit im Lager ist auch hier auf das richtige Heben und Tragen zu achten. An den Arbeitsplätzen müssen noch ausreichend viele geeignete Stühle bzw. Stehhilfen zur Verfügung stehen, da durch eine ausschließlich stehende Tätigkeit Knochen, Gelenke und Muskeln, besonders im Bereich Rücken, Becken, Beine und Füße, stark beansprucht werden.

Langes Stehen führt auf Dauer dazu, dass die Muskulatur schneller verkrampft und ermüdet. Fehlhaltungen können die Folge sein. Die Stehbelastung wird durch die Stehdauer und die Beschaffenheit des Bodens beeinflusst. Ein harter Betonboden erhöht die körperliche Belastung zusätzlich. Treten nach einem längeren Zeitraum Ermüdungserscheinungen in der Muskulatur auf, nimmt die Druckbelastung auch auf die Bandscheiben zu. Eine Entlastung entsteht durch Abwechslung. Einseitige körperliche und psychische Belastungen in Stehberufen können durch Arbeitswechsel bzw. Mischarbeitsplätze verhindert werden.

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www.bgetem.de, Webcode 15342731

Heidelberger Tiegel (OHT)

Heidelberger Tiegel (OHT) zum Prägen und Stanzen

Heidelberger Tiegel (OHT) zum Prägen und Stanzen

Der OHT ist in vielen kleineren Betrieben weiterhin ein fester Bestandteil. Er wird in der Regel nicht mehr zum Drucken, jedoch zum Prägen und Stanzen eingesetzt. Besonders wichtig dabei sind Kopfschutz, Sicherungsklinke beim Einschalthebel und die Verbindung Kopfschutz mit Einschalthebel. Eine Sicherung verhindert, dass der Einrückhebel unbeabsichtigt die Maschine in Gang setzt. Zudem gibt es einen Keilriemenschutz. Diese sind regelmäßig auf ihre Funktionsfähigkeit zu überprüfen. Die notwendigen ergänzenden Schutzmaßnahmen (gemäß Betriebssicherheitsverordnung) müssen in der Gefährdungsbeurteilung festgelegt und durchgeführt werden. Zu diesen Maßnahmen zählt unter anderem der Einsatz von ausschließlich qualifiziertem Personal (z. B. ausgebildeten Buchdruckern oder Personal mit einer ähnlichen Qualifikation). Das Bedienpersonal muss insbesondere angewiesen/ unterwiesen werden, wie im Notfall der manuelle Rücklauf funktioniert (Lage der Sperrklinke).

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www.bgetem.de, Webcode 12958525, etem-Ausgabe 6/2015, Branchenteil „Textil Medienerzeugnisse“, S. 21

Verkehrswege

Lagerhalle mit Paletten

Lagerhalle mit ausgewiesenen Abstellplätzen

Verkehrswege sind überall in Betrieben vorhanden. Verkehrswege und Fluchtwege sind immer frei zu halten. Sie sind keine Lagerfläche. Abstellmöglichkeiten für bestimmte Arbeitsmittel, z. B. leere Paletten, sind extra auszuweisen. Die Transportwege müssen ausreichend breit sein. Bei Lagerung und Transport mit der Hand beträgt die Breite laut der Technischen Regel für Arbeitsstätten ASR A1.8 mindestens 0,75 m. Wie alle anderen Transportwege im Betrieb müssen auch die im Lager frei von Stolperstellen und Verunreinigungen sein. Wenn Schäden auftreten, müssen diese sofort repariert und beseitigt werden. Flurförderzeuge, z. B. Gabelstapler, dürfen nur von mindestens 18 Jahre alten Personen gefahren werden, die ausgebildet und vom Unternehmer ausdrücklich mit der Führung des Fahrzeugs schriftlich beauftragt sind.

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www.baua.de, Suche „ASR A1.8“

Lager

Regale und Gabelstapler in einem Lager

Regale müssen stand- und kippsicher sein

Im Lager befinden sich Regale, Transportwege und es sind ggf. Fahrzeuge (z. B. Gabelstapler) unterwegs. Alle Regale im Lager müssen stand- und kippsicher sein. Freie Paletten- und Rollenstapel sind standsicher aufzustellen. Einwegpaletten dürfen wegen der geringeren Festigkeit und Stabilität erfahrungsgemäß nicht zu hoch gestapelt werden. Auch eine ausreichende Zahl geeigneter und geprüfter Leitern muss zur Verfügung stehen. Das Heben und Tragen ist ebenso eine gängige Arbeit im Lager, besonders im Handlager, wo z. B. das häufig benötigte Kleinmaterial oder kleinere Ersatzteile (z. B. für Reparaturen) gelagert werden. Es ist darauf zu achten, dass die zulässige Flächenbelastung des Fußbodens in Lagerräumen bekannt und eingehalten ist. Unzulässig ist die Lagerung in Treppenhäusern, im Bereich von Türen und Ausgängen. Feuerlöscheinrichtungen, elektrische Schalt- und Verteilertafeln, Rettungswege und Notausgänge sind freizuhalten.

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publikationen.dguv.de, Suche „108-007“

Versand

MItarbeiter verlädt Kisten in einen LKW

Auf Sicherheit ist auch beim Verpacken und Verladen zu achten

Der Versand ist die Schnittstelle zwischen innerbetrieblicher und außerbetrieblicher Materialwirtschaft. Zu den wesentlichen Aufgaben des Warenausgangs gehören z. B. Bereitstellen der Artikel aus dem Lager, Identitäts- und Qualitätskontrolle, Erstellen der Warenbegleitpapiere sowie Verpacken und Verladen.

Verletzungsgefahr durch bewegte Maschinenteile kann z. B. an der Einwickelmaschine (Stretcher) entstehen. Besonders zu beachten sind u. a. die Sicherheitsabstände zwischen Drehteller, Packgut, Maschinenteilen und der Umgebung. Dabei sind mindestens 0,5 m einzuhalten. Der Drehteller darf keine Scherstellen bilden. Ladebrücken und fahrbare Rampen müssen so befestigt sein, dass sie beim Begehen und Befahren nicht abrutschen, kippen, schwanken oder wegrollen können.

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www.bgetem.de, Webcode 15675637, Broschüre „Sicherheitsbeurteilung Innerbetrieblicher Transport“ (Bestellnummer 230.15 DP)