Freiwillig Versicherte und kraft Satzung pflichtversicherte Unternehmerinnen und Unternehmer können die Versicherungssumme frei wählen – unter Berücksichtigung der Mindest- und Höchstversicherungssumme. Die gewählte Versicherungssumme ist Grundlage für die Beitragsberechnung sowie für etwaige Versicherungsleistungen (z. B. Verletztengeld, Übergangsgeld). Die Höchstversicherungssumme ist ausschließlich in der Satzung der BG ETEM geregelt und beträgt seit dem 01.01.2015 84.000 Euro.
Die Mindestversicherungssumme passt sich den gesetzlich vorgeschriebenen Mindestleistungen an. Seit dem 01.01.2018 beträgt die Mindestversicherungssumme 26.400 Euro. Auf dieser Basis abgeschlossene freiwillige Versicherungsverträge bzw. die Pflichtversicherungen der Unternehmerinnen und Unternehmer (ohne Höherversicherung) werden automatisch mit der jeweils gültigen Mindestversicherungssumme weitergeführt. Die BG ETEM hat ihre Versicherten über die neue Mindestversicherungssumme ab 01.01.2018 bereits schriftlich informiert.