Bunte Farbtropfen, die nach unten rinnen

Der Digitaldruck hat in den letzten Jahren in vielen Bereichen Einzug gehalten. Die Technik hat sich hinsichtlich Druckqualität und -geschwindigkeit enorm weiterentwickelt, sodass der Digitaldruck aufwendigere und kostenintensivere Drucksysteme wie Sieb- oder Offsetdruck in vielen Bereichen ergänzen konnte. Das Druckverfahren ist flexibel und einfach auch für kleine Auflagen anpassbar. Es können fast alle Materialien bedruckt werden und Tinten stehen für nahezu jeden Anwendungsfall zur Verfügung.

Druckbetriebe setzen ihre Mitarbeiter oft für unterschiedliche Tätigkeiten ein. Auch die Räumlichkeiten werden entsprechend den Kundenaufträgen flexibel genutzt. In dieses Konzept passen Digitaldruckmaschinen sehr gut hinein, da sie oft geringere Anforderungen an die benötigte Infrastruktur stellen als andere Druckverfahren. Deshalb findet man diese Druckmaschinen häufig in Büros und in Räumen zusammen mit anderen Arbeitsplätzen. Dort sind diese Beschäftigten dann aber auch den Emissionen der Maschinen ausgesetzt.

Neue Farbsysteme

Fälschlicherweise werden Digitaldruckmaschinen mit Blick auf die von ihnen ausgehenden Gefährdungen häufig mit Bürogeräten gleichgesetzt – und damit unterschätzt. Beim Druck auf Folien, wo es auf eine gute Haftung der Farben ankommt, wurden früher fast ausschließlich lösemittelhaltige Tinten eingesetzt, deren kritische Eigenschaften seit Jahren bekannt sind. Als Ersatz für diese Farben findet man heute häufig UV-Tinten.

Lösemittelhaltige Tinten trocknen durch Verdunstung der enthaltenen Lösemittel, während UV-Tinten durch Bestrahlung mit UV-Licht aushärten. Hierbei starten sogenannte Photoinitiatoren die Härtung der Druckfarbe – die Bindemittel der Tinte vernetzen dabei. Anwender und Lieferanten sehen diese Tinten fälschlicherweise als völlig harmlos an, obwohl sie gesundheitsgefährdende Inhaltsstoffe enthalten. So sind diese fast ausschließlich als sensibilisierend bei Hautkontakt (können Allergien auslösen) gekennzeichnet. „etem“ hat hierüber bereits öfter berichtet (siehe „info“). Es gibt aber auch UV-Tinten auf dem Markt, die noch zusätzlich reproduktionstoxische Inhaltsstoffe enthalten.

Reproduktionstoxisch bedeutet, dass diese Stoffe

  • die Sexualfunktion und Fruchtbarkeit beeinträchtigen
  • Entwicklungsschäden bei den Nachkommen hervorrufen, d. h. vorgeburtliche nicht vererbbare gesundheitliche Schäden und Fruchtschäden verursachen.

Kategorien reproduktionstoxischer Stoffe

Unterteilt werden die reproduktionstoxischen Stoffe in die Kategorien

  • 1A – bekanntermaßen reproduktionstoxischer Stoff (Befunde weitestgehend beim Menschen),
  • 1B – wahrscheinlich reproduktionstoxischer Stoff (Befunde weitestgehend aus Tierversuchen),
  • 2 – vermutlich reproduktionstoxischer Stoff (Nachweise nicht stichhaltig genug für eine Einstufung in Kategorie 1).

Diese Stoffe müssen gekennzeichnet werden, man erkennt sie am Gefahrensymbol „Gesundheitsschädlich“ mit dem Gefahrenhinweis H360 (Kategorie 1A und 1B) bzw. H361 (Kategorie 2).

Gefahrensymbol Gesundheitsschädlich

Gefährdungen minimieren

Der wirksamste Weg, die damit einhergehenden Gefahren zu mindern, ist die Verwendung eines Stoffs, der mit weniger gefährlichen Eigenschaften das gleiche Ergebnis liefert („Substitution von Gefahrstoffen“). Bei Tinten bedeutet dies, auf andere Produkte des gleichen oder auch eines anderen Herstellers zu wechseln. Für fast alle Anwendungsfälle befinden sich Tinten ohne reproduktionstoxische Eigenschaften auf dem Markt.

Die Befürchtung, Schäden an Maschinen zu verursachen oder bei Verwendung von „fremden“ Tinten Garantieansprüche zu verlieren, ist meist unbegründet. Zum Teil übernehmen die Fremdanbieter sogar die Garantie für das Farbsystem, denn nur dieses ist von einem Wechsel der Tinten betroffen. Einige Hersteller tauschen sogar ihre eigenen, als reproduktionstoxisch eingestuften Tinten kostenfrei gegen weniger gefährliche Produkte aus. Dann entstehen nur Kosten für die neue Einrichtung des Druckers – und auch das kann man zum Teil selbst erledigen.

Hilfsmittel Sicherheitsdatenblatt

Ist der Austausch der Tinte aus technischen Gründen nicht möglich, sind abhängig von der Einstufung der Tinte (H360 oder H361) andere Maßnahmen zum Schutz der Beschäftigten zu treffen. Das wichtigste Hilfsmittel zur Auswahl von wirksamen und angemessenen Maßnahmen ist das Sicherheitsdatenblatt, das der Lieferant dem Betrieb zur Verfügung stellen muss. Dabei ist auch die Art der Verwendung zu berücksichtigen.

Ist eine Tinte nach H360 gekennzeichnet, handelt es sich um einen reproduktionstoxischen Stoff der Kategorie 1. §10 der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) beschreibt die notwendigen besonderen Maßnahmen, die beim Umgang mit krebserzeugenden, keimzellmutagenen und reproduktionstoxischen Stoffen zusätzlich zu den sonstigen Maßnahmen bei der Verwendung von Gefahrstoffen zu treffen sind. Diese sind zum Schutz der Mitarbeiter wesentlich strikter und weitreichender als die Maßnahmen, die für Stoffe der Kategorie 2 (H361) gefordert werden.

Es muss vor Ort geprüft werden, ob werdende und stillende Mütter in den Bereichen, in denen mit reproduktionstoxischen Arbeitsstoffen gearbeitet wird, gegenüber diesen exponiert sind. Je nach Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung kann dies zu einem Beschäftigungsverbot an diesem Arbeitsplatz führen. Maschinen müssen in diesen Bereichen abgesaugt, die Abluft nach außen geführt und nicht mehr in den Arbeitsbereich zurückgeführt werden. Eine Auswahl von geeigneten Maßnahmen ist in dem Schema unten dargestellt.

Maßnahmen bei reproduktionstoxischen Gefahrstoffen (Auswahl)

Kennzeichnung Maßnahmen bei H360 und H361 Zusätzliche Maßnahmen bei H360 Quelle

H361

Symbol für Gefahrstoffe

Achtung

Gefahrstoffverzeichnis, Sicherheitsdatenblatt,Gefährdungsbeurteilung

GEfStoffV §6

Gefährdungsbeurteilung für werdende und stillende Mütter (daraus resultierend ggf. Beschäftigungsverbot)

MuSchG § 10

Substitutionsprüfung

GefStoffV §§ 6,7

H 360

Symbol Gefahrstoffe

Gefahr

Technische Maßnahmen wie Belüftung des Raums, Verwendung eines Farbkartuschensystems

Druckmaschine in separatem Raum aufstellen, Technische Lüftung des Raums – Abluft muss nach außen abgeführt werden

GefStoffV §§ 6, 7, 8, 10

Organisatorische Maßnahmen wie Betriebsanweisung erstellen, Mitarbeiter unterweisen

Zugangsbeschränkung für den Druckmaschinenraum und Kennzeichnung des Raums

GefStoffV § 14

Persönliche Schutzausrüstung zur Verfügung stellen wie Chemikalienschutzhandschuhe

GefStoffV § 9

Hautkontakt kann kritisch sein

Die reproduktionstoxischen (und auch die sensibilisierenden) Eigenschaften von UV-Tinten wirken sich im Digitaldruck vor allem bei Kontakt mit der Haut aus. Der Umgang mit geschlossenen Kartuschen birgt hier die geringsten Gefahren. Die komplett ausgehärtete Farbe ist unkritisch. Wenn keine Kartuschensysteme verwendet werden können, sollten zum Schutz vor Hautkontakt mit dem Gefahrstoff geschlossene Farbsysteme eingesetzt werden, bei denen nur noch Behälter getauscht werden müssen, wenn die Tinte verbraucht ist. Diese Systeme bieten auch bei hohem Farbdurchsatz den größtmöglichen Schutz des Mitarbeiters.

Aber auch hier kann es zum Kontakt mit der Farbe kommen, wenn

  • Farbbehälter nach- und umgefüllt werden müssen,
  • Leckagen auftreten oder
  • Tropfmengen aufgenommen werden.

Bei der Reinigung der Druckmaschine ist ein Kontakt ebenfalls möglich: Vor allem beim Umgang mit flüssiger Farbe ist Vorsicht geboten, da UV-Farben ausschließlich unter UV-Licht aushärten, sie also auch z. B. an Putztüchern sehr lange gefährlich bleiben. Bei sorglosem Umgang mit den Tüchern kann es zu einer Verschleppung des Gefahrstoffs kommen. Bei Reinigungsarbeiten und allen Tätigkeiten, bei denen es zu einem Kontakt mit der Tinte kommen kann, ist die Verwendung von Schutzhandschuhen, bei Spritzgefahr von Schutzbrille sowie im Einzelfall Schutzkleidung notwendig.

Erhöhte Aufmerksamkeit widmen soll-ten Betriebe auch einem nicht optimal eingestellten Druck- und Härtungsprozess, bei dem die Farbe auf den Produkten nach dem Druckvorgang nicht vollständig ausgehärtet ist. In diesen Fällen können beim Kontakt mit dem Druckprodukt Gefahrstoffe in den Körper gelangen. Hier ist eine sehr weite Verschleppung des Gefahrstoffs bis zu Kunden und Endnutzern der Produkte möglich. Dies kann unter anderem bei nicht auf die jeweilige Tinte abgestimmten UV-Trocknern passieren.

Andreas Gaulke

info

Weitere Informationen finden Sie unter www.bgetem.de, Webcode 15710923, sowie in den etem-Beiträgen „UV-Farbe und Lacke“ (1/2015) und „Sensibilisierende Stoffe in Druck und Papierverarbeitung“ (6/2016)