Diese Illustration zeigt eine Hubarbeitsbühne, die fast einen überlasteten Arbeitskorb verliert. Weiterhin sind auf der Illustration einige Strommaste zu sehen.

Nur die Hydraulikleitungen verhinderten, dass der überlastete Arbeitskorb komplett abstürzte.

Zwei Monteure sollen Montagearbeiten an einem 110-KV-Freileitungsmast ausführen. Sie nutzen eine gemietete Teleskop-Hubarbeitsbühne mit Raupenfahrwerk. Die Männer tragen Wärmeschutzkleidung und PSA gegen Absturz mit einem Gewicht von je 12 kg. Damit sind die 200 kg maximale Tragkraft des Arbeits-korbs bereits ohne Material und Werkzeug nahezu ausgeschöpft. Mit den mehr als 50 kg Material und Werkzeug ist die Hubarbeitsbühne erheblich überlastet.

Dazu kommt: Werkzeug und Material passen nicht in den Arbeitskorb. Es wird außen am Geländer angebunden. Neben der unzulässigen Belastung des Geländers vergrößert sich der Hebelarm und verursacht höhere Belastungen im gesamten Teleskopausleger.

Verhängnisvolle Fehler

Als die Monteure hochfahren, versagt eine Schweißnaht am Teleskopausleger. Der Arbeitskorb fällt aus etwa acht Metern in die Tiefe, bleibt aber an den Hydraulikleitungen hängen. Beide Monteure hatten sich mit PSA gegen Absturz nicht am Haltepunkt, sondern am Geländer angeschlagen. Das Geländer hält der Belastung nicht stand und reißt. Die Monteure stürzen ab. Der weiche Boden verhindert tödliche Verletzungen. Die Untersuchung der gerissenen Schweißnaht zeigt: Die Hubarbeitsbühne wurde schon früher überlastet.

Konsequenzen

Das im Arbeitskorb zu transportierende Gewicht ist häufig schwerer als gedacht.

Immer das reale Gewicht ermitteln. Zum Körpergewicht der Monteure Kleidung, Ausrüstung, Material, Werkzeug und zu befördernde Bauteile addieren. Dazu sollte man eine Reserve einplanen. In diesem Betrieb darf seit dem Unfall in Körben mit 200 kg Tragkraft nur ein Mann arbeiten. Sind zwei Mann nötig, müssen Geräte ab 320 kg Tragkraft eingesetzt werden.

Sowohl angemietete als auch eigene Geräte können bei vorangegangenen Einsätzen überlastet worden sein.

Die Bauteile einer Leihbühne können vorgeschädigt sein. Deshalb sollte man sich vor der Übernahme das aktuelle Prüfprotokoll eines Sachkundigen zeigen lassen. Die meisten Verleiher nehmen das sehr ernst. Es liegt auch in ihrem wirtschaftlichen Interesse, möglichst alle Beschädigungen nach einem Einsatz festzustellen.

Die Bediener müssen soweit geschult sein, dass sie Geräte ablehnen, bei denen der Verdacht auf eine mögliche Vorschädigung besteht.

Möglichst Geräte mit Korbwaage mieten.

Die Korbwaage ermittelt das reale Gewicht im Arbeitskorb. Ist er überlastet, lässt er sich nicht bewegen. Das sollte sicherstellen, dass es früher keine Überlastungen gegeben haben dürfte.

Keine Lasten außerhalb des Arbeitskorbs.

Vor der Anmietung klären, was transportiert werden muss. Der Arbeitskorb muss so groß sein, dass alles hineinpasst.

Wenn Sie selbst die Bühne beschädigt haben – stillsetzen und melden.

Einen Schaden zu melden, heißt, einen Fehler zuzugeben. Das fällt schwer, ist aber ein Ausdruck von Verantwortungsgefühl gegenüber späteren Benutzern.

Norbert Schilling

Wenig Reserve

Hubarbeitsbühnen werden nach der europäischen Norm DIN EN 280 ausgelegt. Die Sicherheitsreserven sind extrem klein. In Abhängigkeit von der Grundfläche des Arbeitskorbs und dem Einsatz einer Korbwaage liegen sie zwischen 1,25 und 1,5. Das heißt: Bei 1,25 darf ein Gerät mit einer Tragfähigkeit von 200 kg bereits bei einer Überlastung mit 50 kg versagen.