Das Foto zeigt im Vordergrund die Hälfte einer Person (Badeaufsichtskraft) mit roter Baseballkappe und Sonnenbrille von hinten. Im Hintergrund ist verschwommen ein Schwimmbecken zu erkennen.

Viele Stunden am Tag direkter Sonnenbestrahlung ausgesetzt: Badeaufsichtskräfte

Alltag für viele Tausend Aufsichtskräfte in den deutschen Freibädern: Der Rundgang dicht am Schwimmbecken, stehen und beobachten. Wenn kein Schatten am Beckenrand vorhanden ist – und das ist häufig der Fall –, stehen die Aufsichtskräfte viele Stunden am Tag in der Sonne. Die BG ETEM hat bei den Betroffenen vor Ort nachgefragt, welche Schutzmaßnahmen sie nutzen. Außerdem hat uns interessiert, was sie über UV-Strahlung wissen und wie sie ihr persönliches Risiko einschätzen, an Hautkrebs zu erkranken. Die Ergebnisse zeigen: Das Hautkrebsrisiko wird häufig unterschätzt. Wenn in Badebetrieben über den Schutz vor Sonnenstrahlung gesprochen wird, kommt dies der Prävention zugute.

Bis zu 80 Prozent der Aufsichtskräfte in Freibädern hatten nach der Arbeit schon einmal einen Sonnenbrand. Dennoch hielt sich der überwiegende Teil der Beschäftigten nicht für stärker gefährdet, an Hautkrebs zu erkranken als die altersgleiche Allgemeinbevölkerung. Eine riskante Fehleinschätzung: Wer regelmäßig der Sonnenstrahlung ausgesetzt ist, hat nachweislich ein überdurchschnittlich hohes Risiko, in späteren Lebensjahren an Hautkrebs zu erkranken. Besonders deutlich war die mangelnde Risikowahrnehmung der Umfrage zufolge bei Beschäftigten ohne Fachkraftausbildung. Diese hielten sich häufig für weniger gefährdet, an Hautkrebs zu erkranken, als die übrige Bevölkerung.

Risikowahrnehmung verbessern

Ein Sonnenbrand gilt vielen Menschen immer noch als schmerzhaftes, aber harmloses Alltagsrisiko. Weißer Hautkrebs hingegen wird anders als der Sonnenbrand als Folge von mangelndem Sonnenschutz nicht sofort sichtbar. Er ist das Ergebnis einer schleichenden Veränderung: Die Stammzellen der Haut passen sich der Sonnenstrahlung an. Durch genetische Veränderungen erhöht sich im Laufe der Jahre ihr Risiko, zu Krebszellen zu werden. Besonders empfindlich sind helle Hauttypen, aber auch Menschen mit dunkler Haut können Hautkrebs entwickeln.

Doch wie sieht „weißer Hautkrebs“ eigentlich aus? Bekannte Bilder hierzu finden sich kaum – im Gegenteil zum werbewirksamen Einsatz von attraktiven Körpern mit gebräunter Haut. Auch das ist ein Grund dafür, dass das Hautkrebsrisiko zu wenig wahrgenommen und die mögliche persönliche Betroffenheit als zu geringeingestuft wird.

Fragen für den Selbsttest

  • Gehen Sie regelmäßig zum Haut-Check?
  • Denken Sie auch in der Freizeit an Sonnenschutz?
  • Trinken Sie an heißen Tagen ausreichend?
  • Schützt Ihre Kopfbedeckung ausreichend gegen Sonne?
  • Sind Sie sich Ihrer Vorbildfunktion als Schichtleiter/Vorgesetzter bewusst?

Wenn Sie diese Fragen mit Ja beantworten, kann der Sommer kommen!

Prävention gestalten – Technische Schutzmaßnahmen

Zum Umsetzen technischer Schutzmaßnahmen gegen die solare UV-Strahlung in Badebetrieben sind zwei Faktoren wichtig. Erstens: Der Betrieb muss ausreichend Schutzmöglichkeiten anbieten. Zweitens: Die Beschäftigten müssen diese nutzen.

Sonnenschirme und Aufsichtskabinen gab es in allen Schwimmbädern, die an der Befragung teilnahmen. Wir haben vor Ort gefragt: Wie lange nutzen Sie während der Badeaufsicht Sonnenschirm, Aufsichtskabine oder einen offenen Unterstand? Das Ergebnis: Die Spannweite der Antworten lag zwischen „gar nicht“ oder „5 Minuten“ bis zu einer Dauer von sechs Stunden pro Schicht. Dabei war die geschätzte Dauer von Bad zu Bad unterschiedlich und von den örtlichen Gegebenheiten abhängig.

Grundsätzlich gilt für Badeaufsichtskräfte: Die Beobachtung am Beckenrand hat Vorrang. Orte, die keinen Überblick ermöglichen, sind nicht geeignet. Schirme, die nicht groß genug sind, können lediglich als provisorischer Regenschutz dienen. Auch kompliziert und schwer darf der Schattenplatz nicht sein: Auf- und Abbau von Sonnenschirmen, sofern dieser bei einem Wetterwechsel notwendig ist, muss mit wenigen Handgriffen erfolgen. Eine feste Vorinstallation der Schirmhalterung begünstigt dies.

Häufig werden Sonnensegel am Beckenrand auch von Badegästen genutzt. Die versteckte Botschaft dahinter lautet: Eine gute Ausstattung erhöht auch die Attraktivität des Bades und sollte von vornherein in Planungen einbezogen werden.

Auch bei Aufsichtshäusern ist eine gute Planung wichtig. Wer sich dort aufhält, sollte einen möglichst guten Überblick über die Becken haben. Außerdem sollte man gegen eine Überhitzung von Kabinen vorsorgen, sei es durch Bäume oder durch eine Klimatisierung der Kabine.

Darüber reden: Sonnenschutz zum Thema machen!

Unsere Umfrage zeigte deutlich: Je mehr Akteure im Betrieb beim Thema Sonnenschutz aktiv waren, umso mehr Schutzmaßnahmen wurden auch umgesetzt. Sowohl der Einfluss der Berufsschule als auch der Einfluss von ärztlicher Beratung konnte zu verbesserter Risikowahrnehmung und bewusstem Schutzverhalten beitragen. Der Einfluss der Vorgesetzten konnte insbesondere den Einsatz von technischen Schutzmaßnahmen fördern.

Eine wichtige Basis für Arbeitsschutzthemen ist die regelmäßige Unterweisung. Sie sollte zum Anlass genommen werden, über die Risiken aufzuklären und auf Schutzmaßnahmen hinzuweisen. Dabei hat es sich bewährt, in Zusammenarbeit mit dem Betriebsarzt auch auf medizinische Aspekte einzugehen. Eine weitere Möglichkeit, das Thema anzusprechen, ist die Kooperation mit Krankenkassen im Rahmen von Sonderaktionen und Gesundheitstagen.

Auch die Planung und die Einführung von Schutzmaßnahmen kann eine gute Gelegenheit sein, über das Hautkrebsrisiko zu sprechen. Setzen Vorgesetzte und Schichtleiter die Schutzmaßnahmen selber ein, erinnern und gehen mit gutem Beispiel voran, fördert dies die Umsetzung. Letztlich ist es die Summe aus technischen, organisatorischen und personenbezogenen Schutzmaßnahmen (TOP-Prinzip), die wirkt.

Dieses Foto zeigt zwei Badeaufsichtskräfte mit T-Shirt und kurzen Hosen. Sie stehen nebeneinander. Ein weißer Sonnenschirm ist aufgespannt.

Nicht mehr zeitgemäß: Bei der klassischen Arbeitskleidung für Aufsichtskräfte im Freibad sind Arme und Beine ungeschützt. Südeuropäische Länder oder Australien sind weiter.

Berufsanfänger ohne Ausbildung sind gefährdet

In der Berufsschule ist das Thema Schutz vor Sonnenstrahlung Teil des Lehrplans. Kommen Auszubildende neu in den Badebetrieb, erhalten sie die Information der Berufsschule in der Regel aber erst nach den ersten Praxiseinsätzen.

Quereinsteiger und Aushilfen sind dagegen völlig auf innerbetriebliche Unterweisungen angewiesen. Sie alle können von Erfahrung und Unterstützung durch die berufserfahrenen Fachkräfte profitieren. Um alle mit in die Prävention einzubinden, ist eine Präventionskultur mit informativen und motivierenden Unterweisungen zur Sonnenstrahlung eine notwendige Basis. Wichtiges Fazit: Wo Akteure sichtbar in Erscheinung treten, entsteht eine gute Präventionskultur.

Checkliste

Raus aus der Sonne!

  • Aufsichtshäuser werden so geplant, dass sie eine ausreichende Übersicht über die Becken ermöglichen, im Schatten stehen und/oder eine Klimaanlage aufweisen.
  • Die Planung sollte auch eine Beschattung durch Bäume vorsehen.
  • Sonnenschirme, Planen oder Sonnensegel, leicht installierbar und mit guter Standfestigkeit, stehen in ausreichender Zahl zur Verfügung.
  • Eine Gefährdungsbeurteilung nach dem TOP-Prinzip wurde durchgeführt, um Schutzmaßnahmen systematisch zu ermitteln.
  • Eine gute Einsatzschicht-Planung schützt vor Überstunden an sonnigen, heißen Tagen.
  • Ein Hautschutzplan wurde aufgestellt; Sonnenschutzmittel (mindestens Lichtschutzfaktor 30) steht zur Verfügung.
  • Der Betriebsarzt wird an der Unterweisung zum Thema Sonnenstrahlung beteiligt.
  • Alle Beschäftigten sind über die Risiken von Sonnenstrahlung und das Krankheitsbild von Hautkrebs informiert.
  • Alle Beschäftigten sind über die Bedeutung des UV-Index informiert.
  • Es stehen Hüte mit breiter Krempe, Sonnenbrillen und körperbedeckende Kleidung zur Verfügung. Die Beschäftigten werden an der Auswahl beteiligt.

Betriebsvereinbarungen nutzen!

Nicht alles ist im Detail gesetzlich geregelt. Ein bewährter Weg zur Einführung von Schutzmaßnahmen führt über Betriebsvereinbarungen. Themen dabei können sein:

  • Geeignete Pausenzeiten und Schichtzeiten
  • Regelungen zur Begrenzung von Überstunden
  • Höhe der Zuzahlung zu Sonnenbrillen.

Modernes Outfit als Arbeitskleidung

Das Bild von der Badeaufsicht soll Ferienstimmung vermitteln. Dazu gehören in der Regel eine kurze Hose, ein T-Shirt und eine Sonnenbrille. Diese Berufskleidung der Badeaufsicht gilt seit 100 Jahren.

Wir haben die Beschäftigten vor Ort gefragt „Was müsste passieren, damit Sie körperbedeckende Kleidung häufiger für die Aufsichtstätigkeit einsetzen?“. Die Antworten darauf waren vielfältig: Die Bekleidung sollte modisch aussehen; sie darf nicht warm sein; Auswahlmöglichkeiten wären schön; der Stoff darf sich nicht mit Wasser vollsaugen.

Wie wäre es, wenn wir das Outfit einmal anders denken? Körperbedeckend, aber gleichzeitig leicht und modern. Die BG ETEM plant für den kommenden Sommer ein Projekt, das hierzu Lösungen entwickelt und testet.

Gabriele Franke