Die Abbildung zeigt einen Facharbeiter mit kompletter SchutzausrĂĽstung, der an einem Freileitungsmast hochklettert. Rote Sicherheitssprossen fĂĽhren das am Mastschaft umlaufende Sicherungsseil.

Die Abbildung verdeutlicht die Funktion des Seillifts. Die roten Sicherheitssteigsprossen fĂĽhren das am Mastschaft umlaufende Sicherungsseil.

Absturzunfälle waren in der jüngeren Vergangenheit insbesondere dann zu beklagen, wenn die Sicherungssysteme bei der Verwendung von PSAgA auf Zugangswegen zu wechseln waren. Dadurch kann z. B. beim Übersteigen vom Mastschaft auf die Traverse eines Freileitungsmastes kein ununterbrochener Schutz gegen Absturz gewährleistet sein. Darüber hinaus haben in seltenen Ausnahmefällen Versicherte die vorhandene und angelegte PSAgA nicht konsequent benutzt.

In Summe ist den betroffenen Betrieben der Energieversorgung und den Leitungsbauunternehmen ein Lob auszusprechen. Gefährdungsbeurteilungen zu den Gefährdungen durch Absturz beim Besteigen von und Arbeiten auf Freileitungen und zu ergreifenden Schutzmaßnahmen liegen umfangreich vor. Moderne, dem jeweiligen Einsatzzweck angepasste PSAgA wird eingesetzt und die Beschäftigten werden wiederkehrend qualifiziert und unterwiesen.

Ausnahmen nicht zulässig

Bereits die DGUV Information 203-047 „Schutz gegen Absturz beim Bau und Betrieb von Freileitungen“ hatte zwingend die konsequente Verwendung von Maßnahmen zum Schutz gegen Absturz an Freileitungen eingefordert – und zwar

  • fĂĽr alle Besteige- und Arbeitsvorgänge,
  • fĂĽr alle Personen bei jeder Witterungslage und
  • fĂĽr beliebige Randbedingungen.

Auch das aktuell überarbeitete Regelwerk zur Betriebssicherheitsverordnung räumt seit Juli 2018 in der TRBS 2121 „Gefährdung von Beschäftigten durch Absturz – Allgemeine Anforderungen“ keine Abweichungen von der generellen Anforderung zum Schutz gegen Absturz ein. PSAgA sind nicht die „abschließende Ideallösung“ zum Schutz gegen Absturz. Sie stellen aber in der betrieblichen Praxis weiterhin sinnvoll verwendbare Schutzkonzepte dar. Denn bauseitige Lösungen wie Geländer bieten zwar einen umfassenderen und selbsttätig wirksamen Schutz, sind an Freileitungen jedoch bis auf wenige Ausnahmen nicht zu realisieren.

Sicherungsmethoden zum Besteigen

Die seit einigen Jahren bewährten Sicherungsmethoden mit PSAgA haben sich nicht grundlegend verändert, wurden z. T. jedoch im Detail optimiert:

  • Y-Seil-Methode
  • Schlaufenmethode
  • Sicherheitssteigbolzen
  • feste FĂĽhrungen an Steigbolzen und Steigleitern

Nach wie vor ermöglicht der Einsatz eines zweisträngigen Verbindungsmittels mit Falldämpfern und Rohrhaken in Verbindung mit einem Auffanggurt (Y-Seil-Methode) vielfältige Möglichkeiten für ein gesichertes Besteigen von und Arbeiten auf Masten.

Die Methode erfordert jedoch ein kontinuierliches Versetzen der Rohrhaken – gleichzeitig muss stets ein Rohrhaken mit einem Bauteil des Mastes verbunden sein.

Die umfassend erprobte Schlaufenmethode zielt auf ein gesichertes Besteigen von Masten durch die erstbesteigende Person ab. Sie ermöglicht im weiteren Arbeitsverlauf auch die gesicherte Benutzung des Zugangsweges durch weitere Beschäftigte. In Abhängigkeit der Masthöhe sind zahlreiche Schlaufen als Zwischensicherungen an der Mastkonstruktion zu setzen – der zu transportierende PSAgA-Ausrüstungsumfang ist erheblich. Die Schlaufenmethode bietet die Möglichkeit zur durchgängigen Sicherung der Beschäftigten auch im Bereich der Traversen.

Das Diagramm zeigt die MaĂźnahmenrangfolge zum Schutz gegen Absturz.

Die MaĂźnahmenrangfolge zum Schutz gegen Absturz

Gittermaste von Freileitungen sind i. d. R. an zwei Eckstielen mit Steigbolzen als Zugangsweg ausgestattet. Dabei ermöglichen die Steigbolzen lediglich die ergonomisch vertretbare Besteigbarkeit des Mastes, stellen jedoch keineswegs einen Beitrag zum Schutz gegen Absturz dar.

Steigbolzen mit Sicherheitseinrichtung (Sicherheitssteigbolzen) weisen am Bolzenende eine Windung auf, die ein Einfädeln eines Sicherungsseils ermöglicht. Die Verwendung von Sicherheitssteigbolzen bietet somit die Möglichkeit zur Nutzung zahlreicher Zwischenanschlagpunkte während des Besteigens von Masten. Wie bei der Schlaufenmethode ist ergänzend das gesicherte Besteigen der Maste durch beliebige weitere Personen möglich.

Sicherheitssteigbolzen im System eines „Seillifts“ ermöglichen den Zugriff auf ein Sicherungsseil bereits am Mastfuß. Durch zwei parallel laufende Sicherheitssteigsprossen wird ein Vorseil vom Mastfuß bis zur gewünschten Position am Mastschaft geführt. Dabei verläuft das Seil durch die erste Steigbolzenanordnung bis zu einem Umlenkpunkt, an dem es durch die zweite Bolzenanordnung zurückgeführt wird. Zur PSAgA-Anwendung ermöglicht das am Mast verbleibende Vorseil ein Einziehen eines Sicherungsseils über den Umlenkpunkt am Mastschaft. Hierdurch steht bereits vor dem Besteigen des Mastes ein Sicherungsseil zur Verfügung, das in Verbindung mit einem mitlaufenden Auffanggerät allen Monteuren – auch dem Erstbesteigenden – einen durch PSAgA gesicherten Zugangsweg am Mast bereitstellt.

Feste Führungen an Steigbolzengängen und an Steigleitern stellen eine Kombination der PSAgA-Verwendung unter Rückgriff auf bauseitig vorhandene Sicherungselemente an der Mastkonstruktion dar. Bei den festen Führungen kann es sich um Steigschutzschienen oder fest verspannte Stahlseile handeln. Beide Varianten der festen Führung bieten den Vorteil des unmittelbaren Einsatzes von PSAgA ohne zusätzlichen Aufbauaufwand. Weichen und Umlenkkonstruktionen ermöglichen die Weiterführung der Schutzeinrichtung auch auf Traversen.

Die Illustration zeigt zwei Facharbeiter mit gelben Schutzhelmen von oben auf einem Freileitungsmast. Auffanggeräte auf beweglichen Führungen führen zu erheblichen Gefährdungen bei Abstürzen. Dies ist hier auch mit einem Warnzeichen angezeigt.

Verlängerungen von Verbindungsmitteln durch Verschieben mitlaufender Auffanggeräte auf beweglichen Führungen führen zu erheblichen Gefährdungen bei Abstürzen.

Schutz auf Traversen

Auch auf Traversen sollten Absturzgefährdungen nicht unterschätzt werden. Die Konstruktion dieser Mastbauteile birgt aufgrund der großen Ausfachungen im „Fußbereich“ die Gefahr des Absturzes durch die Zwischenräume. Mit zunehmendem Herausschreiten zur Traversenspitze erhöht sich dazu die Gefahr eines Absturzes über die seitlichen Abspannprofile.

Das Begehen von Traversen unter Verwendung mitlaufender Auffanggeräte an beweglichen Führungen (Sicherungsseil) ist eine häufig praktizierte Sicherungsmaßnahme, die jedoch nur bei einer ausreichenden Anzahl von Zwischensicherungen vertretbar ist.

Wie bei der Schlaufenmethode können auch durch die Montage von Sicherheitssteigsprossen an Traversenbauteilen Zwischensicherungspunkte installiert werden.

Die zulässige Verbindungsmittellänge von ≤ 2 m darf keinesfalls durch ein Verschieben des mitlaufenden Auffanggerätes auf der beweglichen Führung verlängert werden. In derartigen Fällen ist eine ausreichende Belastbarkeit der PSAgA nicht zwingend gewährleistet. Darüber hinaus sind Auffangkräfte zu erwarten, die der menschliche Körper nicht ohne Schäden aufzunehmen vermag.

Höhensicherungsgeräte

Die gleichen Betrachtungen sind bei der Verwendung von Höhensicherungsgeräten anzustellen. Höhensicherungsgeräte sind für den vertikalen Einsatz oberhalb der zu sichernden Person konzipiert. Bei horizontalem Auszug des Stahlseils/Gurtbandes aus dem Gerät ist sicherzustellen, dass der Hersteller sein Produkt für diese Verwendungsart freigegeben hat.

Stürze von/durch Traversen führen bei größeren Verbindungsmittellängen, ggf. in Verbindung mit einer „Schlaffseilbildung“, zwangsläufig zu einer erheblichen Pendelbewegung der abstürzenden Person. Hierdurch ergeben sich unmittelbare Gefährdungen durch ein Aufprallen der Abstürzenden auf Mastbauteile.

Ergänzend sei auf die Scharfkantenproblematik im Falle der Belastung eines Verbindungsmittels beim Sturz über ein Mastbauteil hingewiesen. Über den PSAgA-Hersteller ist sicherzustellen, dass sowohl die beweglichen Führungen als auch die Stahlseile/Gurtbänder von Höhensicherungsgeräten für mögliche Kantenbelastungen ausgelegt sind.

Dr. Reinhard Lux