Die Ständige Senatskommission zur Prüfung gesundheitsschädlicher Arbeitsstoffe der Deutschen Forschungsgemeinschaft hat in der Liste für die Maximalen ArbeitsplatzKonzentrationen (MAK) und biologische Arbeitsstoff-Toleranzwerte (BAT) 2016 – kurz: MAK- und BAT-Werte-Liste – den MAK-Wert für Tetrachlorethen (Per) auf 10 ppm (69 mg/m3) abgesenkt. Der Ausschuss für Gefahrstoffe (AGS) hat diesen Vorschlag übernommen. Mit der Veröffentlichung der aktuellen TRGS 900 „Arbeitsplatzgrenzwerte“ vom 30. November 2017 ist die Absenkung rechtsverbindlich geworden. Per ist das am häufigsten eingesetzte Lösungsmittel in Textilreinigungsmaschinen.
Nähere Informationen zur Auswirkung der Grenzwertabsenkung auf Textilreinigungen finden Sie unter www.bgetem.de, Webcode 18132824