12.500 Fälle von Hautkrebs wurden zwischen Anfang 2015 und Ende 2017 bundesweit als Berufskrankheit anerkannt. 16 Betroffene starben in diesem Zeitraum. Grund genug für die Bundesregierung, den Schutz der besonders gefährdeten Beschäftigten verbessern zu wollen. Die Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge wurde daher um einen neuen „Angebotsvorsorgeanlass für Tätigkeiten mit intensiver Belastung durch natürliche UV-Strahlung“ ergänzt. Dieser umfasst die Beratung über individuelle Gesundheitsrisiken sowie die Früherkennung arbeitsbedingter Erkrankungen. Der Bundesrat muss dem Entwurf des Kabinetts noch zustimmen.
Seit 1. Januar 2015 werden „Plattenepithelkarzinome oder multiple aktinische Keratosen der Haut durch natürliche UV-Strahlung“ – so die offizielle Bezeichnung – als Berufskrankheit Nummer 5103 geführt.