Grafik: Ablauf vom Entwurf bis zum Beschluss eines Gefahrtarifs

Mithilfe des Gefahrtarifs stuft die BG ETEM den Beitrag der Mitgliedsunternehmen entsprechend der jeweiligen Arbeitsplatzrisiken ab.

? Welche Aufgabe hat der Gefahrtarif?

Der Gefahrtarif ist das zentrale Instrument, um die Beiträge der BG ETEM entsprechend dem Unfallrisiko abzustufen. Je weniger Kosten für Unfälle und Berufskrankheiten in einem Gewerbezweig anfallen, desto geringer wird die Gefahrklasse und umso günstiger wird der Beitrag. Die Mitgliedsunternehmen haben den jährlichen Beitrag zur Berufsgenossenschaft auf Basis der gemeldeten Lohnsumme, der Gefahrklasse und der Umlageziffer zu zahlen. Der Gefahrtarif legt die Gefahrklassen der einzelnen Gefahrtarifstellen fest.

? Wie ist der Gefahrtarif aufgebaut?

Der Gefahrtarif besteht aus vier Teilen (siehe auch „info“):

  • Teil I – Vorbemerkungen: Allgemeine Informationen zum Gefahrtarif
  • Teil II – Sonstige Bestimmungen: Regeln zur Veranlagung der Mitgliedsunternehmen
  • Teil III – Unternehmensteile und Gefahrklassen: Zuordnung der Gefahrklassen zu den Gefahrtarifstellen
  • Teil IV – Zuordnung der Entgelte zu den Veranlagungen: Zuordnung der Entgelte einzelner Versicherten zu der jeweiligen Gefahrtarifstelle

? Was ist eine Gefahrtarifstelle?

In jeder Gefahrtarifstelle sind verschiedene Gewerbezweige zusammengefasst, die technologisch verwandt sind oder vergleichbare Unfallrisiken aufweisen. Daher werden teilweise auch ganz unterschiedliche Gewerbezweige derselben Gefahrtarifstelle zugeordnet. Zum Beispiel gehören der Gefahrtarifstelle 1308 u. a. die Gewerbezweige Dentallabor, Herstellung von Kleininstrumenten und Orthopädie- und Rehatechnik an.

? Was ist eine Gefahrklasse?

Die Gefahrklassen spiegeln das Verhältnis zwischen Kosten und Entgeltsummen in den Gewerbezweigen (zusammengefasst in Gefahrtarifstellen) wider. Jedes Unternehmen wird mit der Aufnahme in das Mitgliederverzeichnis der BG ETEM zu mindestens einer gewerblichen/technischen Gefahrtarifstelle veranlagt. Die Veranlagung wird dem Unternehmen mit dem Zuständigkeitsbescheid bzw. Veranlagungsbescheid mitgeteilt. Die längstens zulässige Laufzeit eines Gefahrtarifes beträgt sechs Jahre. Für diese Zeit bleiben die Gefahrklassen der Gefahrtarifstellen unverändert.

Zweiter gemeinsamer Gefahrtarif der BG ETEM

Die Vorbereitungen für einen zweiten gemeinsamen Gefahrtarif der BG ETEM laufen bereits. Erste Zahlen über die Entwicklung der Unfallkosten und Entgeltsummen in den Gewerbezweigen werden ermittelt. Sie führen möglicherweise zu Änderungen in der Zusammensetzung einzelner Gefahrtarifstellen.

Im März 2019 ist es dann so weit: Alle Zahlen und Daten einschließlich denen des Jahres 2018 liegen vor und werden für den Gefahrtarifausschuss zusammengetragen. Der Gefahrtarifausschuss besteht aus Vertretern des Vorstandes und der Vertreterversammlung der BG ETEM. Er bewertet die Ergebnisse u. a. mit Blick auf Änderungen bei der Unfallhäufigkeit in einzelnen Gewerbezweigen und auf mögliche Auswirkungen bei der Zuordnung zu den bisherigen Gefahrtarifstellen. Nach mehreren Beratungen trifft der Gefahrtarifausschuss dann Entscheidungen über eventuell notwendige Änderungen der Gefahrklassen und der Zusammenfassung von Gewerbezweigen in Gefahrtarifstellen.

So berechnet man den Beitrag


Der Beitrag zur BG ETEM errechnet sich nach folgender Formel:
Beitrag = Lohnsumme x Gefahrklasse x Umlageziffer

Gestaltungsspielraum fĂĽr solidarisches Gesamtwerk

Ein wichtiger Aspekt im gesamten Abstimmungsprozess ist die Ausgewogenheit des Gefahrtarifes. So muss die Selbstverwaltung mit deutlichen Veränderungen in der Unfallhäufigkeit oder sehr starken Lohnsummenschwankungen in einzelnen Bereichen sorgsam umgehen. Nicht jede rechnerisch ermittelte Gefahrklasse muss zwingend in den Gefahrtarif übernommen werden. Hier hat der Gefahrtarifausschuss auch einen Gestaltungsspielraum, um den Gefahrtarif als solidarisches Gesamtwerk zu verstehen.

Mitgliedsunternehmen der BG ETEM erhalten einen Fragebogen zur Feststellung der aktuellen Betriebsverhältnisse. Die Rückläufe werden ausgewertet und die bisherige Veranlagung gegebenenfalls den neuen Betriebsverhältnissen angepasst. Hierbei wird besonderes Augenmerk auf Gewerbezweige gelegt, bei denen sich im neuen Gefahrtarif Änderungen ergeben haben, aber auch auf Unternehmen, in denen typischerweise häufig Änderungen eintreten.

Im Oktober/November 2020 erhalten dann alle Unternehmen den Veranlagungsbescheid fĂĽr die neue Gefahrtarifperiode ab 1. Januar 2021.

Heike Eilhardt, Markus Hellmann

Den Gefahrtarif der BG ETEM finden Sie unter www.bgetem.de, Webcode 11279170.