Der Baggerarm weit ausgefahren, der Zweischalengreifer voll Sand: Die Maschine stürzte um.

Der Baggerarm weit ausgefahren, der Zweischalengreifer voll Sand: Die Maschine stürzte um.

Die Fa. D. hatte den Auftrag, die Hausanschlüsse in einem bestehenden Baugebiet herzustellen bzw. zu erneuern. Am Unfalltag wies der Schachtmeister die Beschäftigten D. (Baggerfahrer) und M. (Bauhelfer) an, in einem Teilbereich der Straße die Hausanschlüsse herzustellen. Unterhalb der Straßenoberfläche waren die Grundleitungen sowie die Abwasserkanalisation bereits neu verlegt und anschließend mit Sand verfüllt worden.

Der Hausanschluss, der vor dem Unfall hergestellt werden sollte, befand sich auf einem angrenzenden, bisher nicht bebauten Grundstück. Es war mit einer ca. 1,50 m hohen Hecke zur Straße abgegrenzt. Der Graben, der für den Hausanschluss ausgehoben wurde (L x B x T ca. 2,50 x 0,80 x 1,0 m), befand sich unmittelbar hinter der Hecke. Nach erfolgter Montage der Anschlüsse sollte der Graben wieder verfüllt werden.

Unfallhergang

Der Baggerfahrer griff dafür mit dem montierten Zweischalengreifer (0,80 x 1,40 m) in einen ca. 50 m entfernt liegenden Sandhaufen. Er fuhr mit dem vollen Greifer zur Einbaustelle, an der der Bauhelfer bereits wartete.

Baggerfahrer D. bremste den Mobilbagger ab, schwenkte den Oberwagen nach rechts und stoppte mit dem Baggerarm oberhalb der Einbaustelle, welche unmittelbar hinter der Hecke lag. Der Bagger war dabei so eingestellt, dass beim Bremsen die Pendelachse automatisch arretierte. Das Feststellen der Pendelachse dient der Stabilisierung des Baggers während des Arbeitsvorganges. Offensichtlich geriet der Bagger beim Schwenkvorgang ins Kippen und drehte sich dabei auf die rechte Seite.

Bauhelfer M., der währenddessen am Graben stand, wurde vom Baggerarm getroffen und erschlagen. Das Schild des Mobilbaggers zur Stabilisierung während des Arbeitsvorganges, welches optional vom Baggerfahrer eingesetzt werden kann, wurde nicht betätigt. Obwohl sofort Rettungsmaßnahmen eingeleitet wurden, konnte der Notarzt nur noch den Tod des Bauhelfers feststellen. Der Baggerfahrer erlitt einen Schock. Bei der Oberprüfung der Arbeitsschutzorganisation der Fa. D. wurden eine geeignete Gefährdungsbeurteilung, dokumentierte Unterweisungen, die Betriebsanweisung zum Umgang mit Baggern, die schriftliche Beauftragung des Baggerfahrers, eine glaubhafte Darstellung der Eignung des Baggerfahrers sowie die dokumentierte Prüfung des Baggers vorgelegt.

Fehler

Beim Aufrichten des Baggers war zu erkennen, dass der Baggerarm sehr weit und hoch ausgefahren war. Zudem wurde der Bagger mit einem vollgefüllten Zweischalengreifer (0,80 x 1,40 m) sowie einer zusätzlich angebrachten Schnellwechseleinrichtung (285 kg) betrieben. Die nachträgliche sachverständige Überprüfung ergab, dass sich der Bagger im Grenzbereich der Tragfähigkeit bewegte. Es gab keine Anzeichen auf einen technischen Defekt des Mobilbaggers. Ebenfalls deutete nichts darauf hin, dass der wiederverfüllte Untergrund keine ausreichende Tragfähigkeit hatte. Unfallursächlich war das Überschreiten des Kippmoments beim Schwenken, sodass der Bagger auf die Seite kippte und mit dem Baggerarm den Bauhelfer erschlug.

Der Baggerarm traf einen Bauhelfer tödlich.

Der Baggerarm traf einen Bauhelfer tödlich.

Zum Unfall kann auch eine mögliche Unerfahrenheit des erst 21-jährigen Baggerfahrers D. beigetragen haben. Jedoch hatte D. eine Ausbildung zum Fahrer/Bediener für Erdbaumaschinen und nach eigenen Angaben bereits häufig Bagger bedient, vor allem im elterlichen Tiefbauunternehmen.

Präventionsmaßnahmen

Erdbaumaschinen müssen so eingesetzt bzw. betrieben werden, dass ihre Standsicherheit gewährleistet wird. Bei dem Mobilbagger wurde der Grenzbereich der möglichen Belastung überschritten. In der Nähe von Baugruben, Schächten, Gräben, Gruben- und Böschungsrändern müssen Erdbaumaschinen ausreichend gegen Abrollen oder Abrutschen gesichert werden. Das Schild hätte als zusätzliche Abstützvorrichtung beim Schwenken des Oberwagens ausgefahren werden können.

Der Artikel basiert auf einem Beitrag, der zuerst in der Zeitschrift BauPortal 4/2017 der BG BAU Prävention erschienen ist. Nachdruck mit freundlicher Genehmigung der Redaktion.