Sicherer Betriebshof: Gabelstapler und FußgĂ€nger.

Auch auf dem Betriebshof kann es zu VerkehrsunfÀllen kommen, deshalb muss eine GefÀhrdungsbeurteilung erstellt werden.

Im öffentlichen Verkehrsraum gibt es Verkehrsregeln. Unternehmen befinden sich auf PrivatgelĂ€nde. Regeln muss es dort trotzdem geben – denn auf Betriebshöfen sind verschiedenste Fahrzeuge unterwegs, ebenso wie FußgĂ€ngerinnen und FußgĂ€nger. Und auch wenn Lkw, Bagger oder Radlader nicht so schnell fahren wie im Straßenverkehr, kann es schnell brenzlig werden: Rangierende Fahrzeuge und Arbeitsmaschinen können Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter anfahren und verletzen. Auch das Bewegen schwerer Lasten birgt Gefahren fĂŒr Unbeteiligte, etwa bei der Fahrzeug-Instandhaltung. Und nicht zuletzt: Betriebshöfe im Freien sind WitterungseinflĂŒssen wie Regen, Schnee und Sonne ausgesetzt, was die Sicht beeintrĂ€chtigen und ein Unfallgeschehen fördern kann. Deshalb ist es wichtig, dass auf Betriebshöfen klare Vorgaben gelten.

GefÀhrdungsbeurteilung erstellen

Verantwortliche mĂŒssen fĂŒr das sichere Fortbewegen auf dem FirmengelĂ€nde mit Fahrzeugen und zu Fuß eine GefĂ€hrdungsbeurteilung erstellen. Die daraus folgenden Maßnahmen, die Auswahl und Qualifikation der BeschĂ€ftigten sowie deren Unterweisung und Kontrolle sind wesentlich fĂŒr ein sicheres Miteinander auf dem WerksgelĂ€nde. Es ist die Aufgabe des Unternehmens, die GefĂ€hrdung, denen die Belegschaft und Besucher ausgesetzt sind, zu ermitteln und zu beurteilen. Beispielsweise ist Folgendes zu prĂŒfen, damit im Alltagsbetrieb nichts schiefgeht:

  • Gibt es auf dem BetriebsgelĂ€nde rangierende Fahrzeuge und Arbeitsmaschinen, von denen jemand angefahren und verletzt werden könnte?
  • MĂŒssen schwere Lasten bewegt werden, etwa bei der Instandhaltung von Fahrzeugen?
  • Ist die Belegschaft bei Arbeiten im Freien WitterungseinflĂŒssen wie Regen, Schnee oder Sonne ausgesetzt?

Als Ergebnis der GefĂ€hrdungsbeurteilung sind Maßnahmen abzuleiten, um die Sicherheit aller Beteiligten zu gewĂ€hrleisten.

Regeln als Betriebsanweisung aushÀngen

Eine Betriebsanweisung fĂŒr ein angepasstes Verhalten auf dem Betriebshof macht auf Gefahren aufmerksam und fordert zur Einhaltung von Schutzmaßnahmen auf. Sie ergĂ€nzt die betriebliche Unterweisung und ist im jeweiligen Arbeitsbereich auszuhĂ€ngen. Lassen sich GefĂ€hrdungen nicht vollstĂ€ndig beseitigen, mĂŒssen Unternehmerinnen und Unternehmer ihren BeschĂ€ftigten geeignete Persönliche SchutzausrĂŒstungen (PSA) zur VerfĂŒgung stellen. Diese kann auch fĂŒr die Verkehrssicherheit auf dem Betriebshof essenziell sein. Auch die Betriebsanweisung muss entsprechende Hinweise enthalten. Beispiele sind unter anderem:

  • Eine Warnwestentragepflicht im Verladebereich mit rangierenden Fahrzeugen.
  • Aushang einer Anleitung, wie am Lkw ein AnbaugerĂ€t auf sichere Weise gewechselt wird.
  • Hinweise, wie ein Lkw gegen Wegrollen zu sichern ist.
  • Anweisung zum Tragen von Sicherheitsschuhen bei Transport- und Reparaturarbeiten.
  • Erinnerung daran, dass beim Umgang mit scharfkantigen GegenstĂ€nden Schutzhandschuhe erforderlich sind.

Bei Reparaturarbeiten auf dem Betriebshof sollten Sicherheitsschuhe getragen werden.

Bei Reparaturarbeiten auf dem Betriebshof sollten Sicherheitsschuhe getragen werden.

Die sieben hÀufigsten Gefahrsituationen erkennen und lösen

Wer das FirmengelĂ€nde betritt, könnte davon ausgehen, dem Straßenverkehr mit seinen Risiken entkommen zu sein. Dabei können auf dem Betriebshof Ă€hnlich unfalltrĂ€chtige Situationen auftreten wie draußen vor dem Werkstor. Daher mĂŒssen gefĂ€hrliche Situationen transparent gemacht und, soweit möglich, Gegenmaßnahmen ergriffen werden.

1. Gemeinsame Wege

Problem: Personen zu Fuß oder im Fahrzeug nutzen auf dem Betriebshof dieselben Wege und FlĂ€chen.

Lösung: FußgĂ€ngerwege klar und deutlich kennzeichnen. Wo möglich Absperrungen durch GelĂ€nder, Pfosten, Absperrketten anbringen.

2. Vorsicht, Kreuzungen

Problem: Kreuzungen werden vor allem bei schlechter Sicht durch GebÀudeteile oder Regalanlagen zu typischen Gefahrstellen.

Lösung: Im Kreuzungsbereich Spiegel und Signalleuchten anbringen. FußgĂ€ngerĂŒberwege kennzeichnen.

3. Aufgepasst bei TĂŒren und Toren

Problem: Achtung, Querverkehr: Das Durchschreiten von TĂŒren und Toren birgt die Gefahr, in rangierende Fahrzeuge hineinzulaufen.

Lösung: Wege fĂŒr den Fahrverkehr sollten in einem Mindestabstand von einem Meter an TĂŒren und Toren vorbeifĂŒhren. Wo möglich, Fußwege mit einem GelĂ€nder abtrennen.

4. Absturzgefahr auf Laderampen

Problem: Bei ungesicherten Rampenabschnitten besteht erhöhte Absturzgefahr.

Lösung: Laderampen von mehr als einem Meter Höhe außerhalb von Be- und Entladestellen mit Absturzsicherungen versehen.

5. Schlechte Ausleuchtung

Problem: MĂ€ĂŸige Beleuchtung an kritischen Stellen erschwert die Sicht fĂŒr fahrzeugfĂŒhrende und zu Fuß gehende Personen.

Lösung: Verkehrswege sowie Arbeits-, Verlade- und LagerflĂ€chen mĂŒssen so ausgeleuchtet sein, dass eine sichere Benutzung gewĂ€hrleistet ist. Es gilt die Technische Regel fĂŒr ArbeitsstĂ€tten (ASR) A3.4 ,,Beleuchtung".

6. Rangierende Fahrzeuge

Problem: Erhöhtes Verletzungsrisiko: Vor allem beim RĂŒckwĂ€rtsfahren besteht die Gefahr, dass die Fahrerin oder der Fahrer Menschen im Umkreis des Fahrzeugs nicht rechtzeitig wahrnimmt.

Lösung: Einweisen lassen oder Assistenzsysteme nutzen.

7. Wegrollende Fahrzeuge

Problem: Nicht ordnungsgemĂ€ĂŸ abgestellte Fahrzeuge können wegrollen.

Lösung: Die Fahrerin oder der Fahrer hat beim Abstellen auf ebenem GelĂ€nde die Feststellbremse zu betĂ€tigen und den kleinsten Gang einzulegen, bei Automatikgetriebe ist die Parksperre einzulegen. Auf stark unebenem GelĂ€nde und beim Be- und Entladen zusĂ€tzlich Unterlegkeile anbringen. Ebenfalls wichtig: vor dem Aussteigen den ZĂŒndschlĂŒssel abziehen.

PrĂŒfliste: Sicher unterwegs auf dem Betriebshof

ÜberprĂŒfen Sie mit der folgenden Liste, ob Sie an alles gedacht haben, um die Wege auf Ihrem Betriebshof möglichst sicher zu gestalten.

  • Gibt es ein Verkehrsleitsystem fĂŒr Betriebsfremde?
  • Sind die Verkehrswege fĂŒr Personen und Fahrzeuge klar getrennt und ausgeschildert?
  • Sind unĂŒbersichtliche Kreuzungen durch Spiegel, Hinweisschilder oder Ampeln entschĂ€rft?
  • Ist strikt geregelt, dass sich im Rangierbereich von Fahrzeugen keine Personen aufhalten dĂŒrfen?
  • Gibt es Regelungen zum RĂŒckwĂ€rtsfahren, beispielsweise nur mit Einweisung?
  • Sind die betrieblichen Fahrzeuge und Arbeitsmaschinen mit Assistenzsystemen wie RĂŒckfahrwarnern oder Kamerasystemen ausgestattet?
  • Ist auf dem GelĂ€nde des Betriebshofes die Höchstgeschwindigkeit begrenzt und kenntlich gemacht?
  • Wurden Maßnahmen ergriffen, damit Personen beim Durchschreiten von TĂŒren und Toren nicht unmittelbar in den Fahrweg laufen?
  • Sind die Fußwege und Verkehrsbereiche in GebĂ€uden und im Freien ausreichend beleuchtet?
  • Sind Bereiche von Laderampen, die keine stĂ€ndigen Be- und Entladestellen sind, mit einem GelĂ€nder ausgestattet?

Dieter Bachmann / Annette Koch