Im öffentlichen Verkehrsraum gibt es Verkehrsregeln. Unternehmen befinden sich auf PrivatgelĂ€nde. Regeln muss es dort trotzdem geben â denn auf Betriebshöfen sind verschiedenste Fahrzeuge unterwegs, ebenso wie FuĂgĂ€ngerinnen und FuĂgĂ€nger. Und auch wenn Lkw, Bagger oder Radlader nicht so schnell fahren wie im StraĂenverkehr, kann es schnell brenzlig werden: Rangierende Fahrzeuge und Arbeitsmaschinen können Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter anfahren und verletzen. Auch das Bewegen schwerer Lasten birgt Gefahren fĂŒr Unbeteiligte, etwa bei der Fahrzeug-Instandhaltung. Und nicht zuletzt: Betriebshöfe im Freien sind WitterungseinflĂŒssen wie Regen, Schnee und Sonne ausgesetzt, was die Sicht beeintrĂ€chtigen und ein Unfallgeschehen fördern kann. Deshalb ist es wichtig, dass auf Betriebshöfen klare Vorgaben gelten.
GefÀhrdungsbeurteilung erstellen
Verantwortliche mĂŒssen fĂŒr das sichere Fortbewegen auf dem FirmengelĂ€nde mit Fahrzeugen und zu FuĂ eine GefĂ€hrdungsbeurteilung erstellen. Die daraus folgenden MaĂnahmen, die Auswahl und Qualifikation der BeschĂ€ftigten sowie deren Unterweisung und Kontrolle sind wesentlich fĂŒr ein sicheres Miteinander auf dem WerksgelĂ€nde. Es ist die Aufgabe des Unternehmens, die GefĂ€hrdung, denen die Belegschaft und Besucher ausgesetzt sind, zu ermitteln und zu beurteilen. Beispielsweise ist Folgendes zu prĂŒfen, damit im Alltagsbetrieb nichts schiefgeht:
- Gibt es auf dem BetriebsgelÀnde rangierende Fahrzeuge und Arbeitsmaschinen, von denen jemand angefahren und verletzt werden könnte?
- MĂŒssen schwere Lasten bewegt werden, etwa bei der Instandhaltung von Fahrzeugen?
- Ist die Belegschaft bei Arbeiten im Freien WitterungseinflĂŒssen wie Regen, Schnee oder Sonne ausgesetzt?
Als Ergebnis der GefĂ€hrdungsbeurteilung sind MaĂnahmen abzuleiten, um die Sicherheit aller Beteiligten zu gewĂ€hrleisten.
Regeln als Betriebsanweisung aushÀngen
Eine Betriebsanweisung fĂŒr ein angepasstes Verhalten auf dem Betriebshof macht auf Gefahren aufmerksam und fordert zur Einhaltung von SchutzmaĂnahmen auf. Sie ergĂ€nzt die betriebliche Unterweisung und ist im jeweiligen Arbeitsbereich auszuhĂ€ngen. Lassen sich GefĂ€hrdungen nicht vollstĂ€ndig beseitigen, mĂŒssen Unternehmerinnen und Unternehmer ihren BeschĂ€ftigten geeignete Persönliche SchutzausrĂŒstungen (PSA) zur VerfĂŒgung stellen. Diese kann auch fĂŒr die Verkehrssicherheit auf dem Betriebshof essenziell sein. Auch die Betriebsanweisung muss entsprechende Hinweise enthalten. Beispiele sind unter anderem:
- Eine Warnwestentragepflicht im Verladebereich mit rangierenden Fahrzeugen.
- Aushang einer Anleitung, wie am Lkw ein AnbaugerÀt auf sichere Weise gewechselt wird.
- Hinweise, wie ein Lkw gegen Wegrollen zu sichern ist.
- Anweisung zum Tragen von Sicherheitsschuhen bei Transport- und Reparaturarbeiten.
- Erinnerung daran, dass beim Umgang mit scharfkantigen GegenstÀnden Schutzhandschuhe erforderlich sind.
Die sieben hÀufigsten Gefahrsituationen erkennen und lösen
Wer das FirmengelĂ€nde betritt, könnte davon ausgehen, dem StraĂenverkehr mit seinen Risiken entkommen zu sein. Dabei können auf dem Betriebshof Ă€hnlich unfalltrĂ€chtige Situationen auftreten wie drauĂen vor dem Werkstor. Daher mĂŒssen gefĂ€hrliche Situationen transparent gemacht und, soweit möglich, GegenmaĂnahmen ergriffen werden.
1. Gemeinsame Wege
Problem: Personen zu Fuà oder im Fahrzeug nutzen auf dem Betriebshof dieselben Wege und FlÀchen.
Lösung: FuĂgĂ€ngerwege klar und deutlich kennzeichnen. Wo möglich Absperrungen durch GelĂ€nder, Pfosten, Absperrketten anbringen.
2. Vorsicht, Kreuzungen
Problem: Kreuzungen werden vor allem bei schlechter Sicht durch GebÀudeteile oder Regalanlagen zu typischen Gefahrstellen.
Lösung: Im Kreuzungsbereich Spiegel und Signalleuchten anbringen. FuĂgĂ€ngerĂŒberwege kennzeichnen.
3. Aufgepasst bei TĂŒren und Toren
Problem: Achtung, Querverkehr: Das Durchschreiten von TĂŒren und Toren birgt die Gefahr, in rangierende Fahrzeuge hineinzulaufen.
Lösung: Wege fĂŒr den Fahrverkehr sollten in einem Mindestabstand von einem Meter an TĂŒren und Toren vorbeifĂŒhren. Wo möglich, FuĂwege mit einem GelĂ€nder abtrennen.
4. Absturzgefahr auf Laderampen
Problem: Bei ungesicherten Rampenabschnitten besteht erhöhte Absturzgefahr.
Lösung: Laderampen von mehr als einem Meter Höhe auĂerhalb von Be- und Entladestellen mit Absturzsicherungen versehen.
5. Schlechte Ausleuchtung
Problem: MĂ€Ăige Beleuchtung an kritischen Stellen erschwert die Sicht fĂŒr fahrzeugfĂŒhrende und zu FuĂ gehende Personen.
Lösung: Verkehrswege sowie Arbeits-, Verlade- und LagerflĂ€chen mĂŒssen so ausgeleuchtet sein, dass eine sichere Benutzung gewĂ€hrleistet ist. Es gilt die Technische Regel fĂŒr ArbeitsstĂ€tten (ASR) A3.4 ,,Beleuchtung".
6. Rangierende Fahrzeuge
Problem: Erhöhtes Verletzungsrisiko: Vor allem beim RĂŒckwĂ€rtsfahren besteht die Gefahr, dass die Fahrerin oder der Fahrer Menschen im Umkreis des Fahrzeugs nicht rechtzeitig wahrnimmt.
Lösung: Einweisen lassen oder Assistenzsysteme nutzen.
7. Wegrollende Fahrzeuge
Problem: Nicht ordnungsgemÀà abgestellte Fahrzeuge können wegrollen.
Lösung: Die Fahrerin oder der Fahrer hat beim Abstellen auf ebenem GelĂ€nde die Feststellbremse zu betĂ€tigen und den kleinsten Gang einzulegen, bei Automatikgetriebe ist die Parksperre einzulegen. Auf stark unebenem GelĂ€nde und beim Be- und Entladen zusĂ€tzlich Unterlegkeile anbringen. Ebenfalls wichtig: vor dem Aussteigen den ZĂŒndschlĂŒssel abziehen.
PrĂŒfliste: Sicher unterwegs auf dem Betriebshof
ĂberprĂŒfen Sie mit der folgenden Liste, ob Sie an alles gedacht haben, um die Wege auf Ihrem Betriebshof möglichst sicher zu gestalten.
- Gibt es ein Verkehrsleitsystem fĂŒr Betriebsfremde?
- Sind die Verkehrswege fĂŒr Personen und Fahrzeuge klar getrennt und ausgeschildert?
- Sind unĂŒbersichtliche Kreuzungen durch Spiegel, Hinweisschilder oder Ampeln entschĂ€rft?
- Ist strikt geregelt, dass sich im Rangierbereich von Fahrzeugen keine Personen aufhalten dĂŒrfen?
- Gibt es Regelungen zum RĂŒckwĂ€rtsfahren, beispielsweise nur mit Einweisung?
- Sind die betrieblichen Fahrzeuge und Arbeitsmaschinen mit Assistenzsystemen wie RĂŒckfahrwarnern oder Kamerasystemen ausgestattet?
- Ist auf dem GelÀnde des Betriebshofes die Höchstgeschwindigkeit begrenzt und kenntlich gemacht?
- Wurden MaĂnahmen ergriffen, damit Personen beim Durchschreiten von TĂŒren und Toren nicht unmittelbar in den Fahrweg laufen?
- Sind die FuĂwege und Verkehrsbereiche in GebĂ€uden und im Freien ausreichend beleuchtet?
- Sind Bereiche von Laderampen, die keine stÀndigen Be- und Entladestellen sind, mit einem GelÀnder ausgestattet?
Dieter Bachmann / Annette Koch