Die Verlegetiefe von Kabeln, Rohrleitungen und KanĂ€len ist sehr unterschiedlich und stark schwankend; hĂ€ufig ist die Lage der Leitungen nur ungefĂ€hr verzeichnet, manchmal auch gĂ€nzlich unbekannt. Bei Erdarbeiten stellen diese Leitungen oft Hindernisse dar und können bei unvermutetem Antreffen zu einer Gefahr fĂŒr die BeschĂ€ftigten werden.
Unfallgeschehen
Etwa 80 Prozent der SchĂ€den an erdverlegten Leitungen sind auf Arbeiten mit Baumaschinen zurĂŒckzufĂŒhren. Den Sachversicherungen werden jedes Jahr ca. 100.000 SchadensfĂ€lle gemeldet, fĂŒr die EntschĂ€digungen in Höhe von rund 500 Millionen Euro gezahlt werden. Die meisten UnfĂ€lle mit PersonenschĂ€den ereignen sich bei Arbeiten an oder in der NĂ€he von Elektro- und Gasleitungen.
GrĂŒnde fĂŒr die BeschĂ€digungen erdverlegter Leitungen sind z. B.
- unzureichende Kenntnis ĂŒber Art und Lage von Leitungen wegen mangelhafter oder unterlassener Ermittlung durch den Auftragnehmer
- unvermutetes Antreffen unbekannter oder nicht verzeichneter Leitungen
- fehlendes Trassenwarnband und damit kein ausreichender Abstand zur Leitung.
GefÀhrdungen durch ...
a) Elektroleitungen
Bei der BeschÀdigung von Elektroleitungen besteht unmittelbare Lebensgefahr durch Körperdurchströmung oder einen Störlichtbogen. Durch eine mechanische BeschÀdigung der Isolierung, z. B. durch Biegen mit zu kleinem Radius, kann es sofort oder erst nach einiger Zeit zu einem Kurzschluss mit Störlichtbogen kommen.
b) Gasleitungen
Nach einer mechanischen BeschĂ€digung oder durch Korrosion kann Gas austreten und mit der Umgebungsluft eine explosionsfĂ€hige AtmosphĂ€re bilden. Mechanisch oder elektrisch erzeugte Funken, offene Flammen, heiĂe OberflĂ€chen oder elektrostatische Entladungen können das Gas-Luft-Gemisch dann entzĂŒnden.
c) FernwÀrme-, Wasser- und Abwasserleitungen
Durch unkontrollierten Wasseraustritt kann die Standsicherheit der Böschung von GrĂ€ben und Baugruben beeintrĂ€chtigt werden. Gehweg- oder FahrbahnbelĂ€ge können durch UnterspĂŒlung einbrechen, Baugruben und GrĂ€ben ĂŒberflutet werden.
DGUV 203-017
Vorbereitung der Bauarbeiten
Die wichtigste MaĂnahme zur Vermeidung von Personen- und SachschĂ€den ist es, vor Beginn der Bauarbeiten zu ermitteln, ob im vorgesehenen Arbeitsbereich Leitungen vorhanden sind. Hierbei handelt es sich um eine Holschuld des Auftragnehmers.
Elektrische Leitungen sind nach Möglichkeit immer freischalten zu lassen. Werden bei Erdarbeiten Gasleitungen angetroffen (gilt auch fĂŒr stillgelegte oder vorĂŒbergehend auĂer Betrieb genommene), sind die erforderlichen MaĂnahmen immer mit dem Betreiber abzustimmen.
DurchfĂŒhrung der Bauarbeiten
Bei elektrischen Leitungen ist so lange von anstehender Spannung auszugehen, bis der Betreiber ausdrĂŒcklich (schriftlich) die Spannungsfreiheit bestĂ€tigt hat. Das Hantieren mit nicht freigeschalteten Leitungen, z. B. Bewegen oder HochhĂ€ngen, ist eine elektrotechnische Arbeit, die nur von dafĂŒr qualifizierten Personen ausgeĂŒbt werden darf.
Andere Leitungen, insbesondere Gas- und FernwĂ€rmeleitungen, gelten so lange als gefĂ€hrdend, bis der Betreiber ausdrĂŒcklich die DurchfĂŒhrung der Schutz- und SicherungsmaĂnahmen bestĂ€tigt hat, fĂŒr die er verantwortlich ist.
Die SchutzabstĂ€nde zu den einzelnen Leitungen sind nach den Vorgaben der Leitungsbetreiber einzuhalten. Maschineller Aushub ist bis maximal 30 cm oberhalb oder seitlich der Leitung zulĂ€ssig. Handschachtungen zum Freilegen von Leitungen mĂŒssen möglichst mit stumpfen, waagerecht gefĂŒhrten Werkzeugen, z. B. Schaufeln, vorgenommen werden. Im innerstĂ€dtischen Bereich sind Saugbagger besonders gut fĂŒr Erdarbeiten in der NĂ€he erdverlegter Leitungen geeignet.
Sichern von freigelegten Leitungen
Freigelegte Leitungen mĂŒssen nach Vorgabe oder unter Mitwirkung des Betreibers gesichert werden. Punktuelle AufhĂ€ngungen sind wegen möglicher BeschĂ€digungen, z. B. durch Knicke oder kleine Biegeradien, unzulĂ€ssig. Der Einbau von geeigneten UnterstĂŒtzungen muss mit dem Betreiber abgestimmt werden.
Bei Sicherungsarbeiten an Leitungen dĂŒrfen deren Dichtheit und Festigkeit nicht beeintrĂ€chtigt werden. So muss bei PVC- und Gussleitungen, die nahe zur Baugruben- oder Grabenwand liegen, mit dem Betreiber geprĂŒft werden, ob zusĂ€tzliche SchutzmaĂnahmen erforderlich sind â zum Beispiel
- Leitungen freilegen, um sie wÀhrend der Bauarbeiten beobachten zu können;
- unter Druck betriebene Leitungen nach Möglichkeit im Baubereich mit Schiebern absperren oder drucklos machen.
Auf jeden Fall ist vor Ort zu prĂŒfen, ob Absperrvorrichtungen vorhanden und funktionsfĂ€hig sind. Vor zwölf Jahren gab es einen dramatischen Unfall, als eine Wasserleitung (6 bar) geborsten war und eine Baugrube so schnell vollgelaufen ist, dass ein Arbeiter sich nicht mehr retten konnte.
Grabenlose Bauverfahren
Grabenlose Bauverfahren finden zunehmend Verbreitung. Die Lage der vorhandenen Leitungen und die BodenverhĂ€ltnisse mĂŒssen allerdings exakt ermittelt werden, um Abweichungen des Bohrkopfes von der Sollachse zu vermeiden. Bei BodenverdrĂ€ngungsverfahren ist mit dem Leitungsbetreiber der Mindestabstand zu vorhandenen Leitungen festzulegen, um indirekte LeitungsbeschĂ€digungen zu vermeiden.
Empfehlungen fĂŒr Bauherren
UnfĂ€lle und SchĂ€den bei BaumaĂnahmen zu vermeiden ist im Interesse aller Beteiligten. Neben dem Einbringen von TrassenwarnbĂ€ndern bei Neu- und Wiederverlegung von Leitungen wird empfohlen, nicht metallische Leitungen nach Möglichkeit mit Ortungseinrichtungen zu versehen, sodass diese mit geeigneten OrtungsgerĂ€ten spĂ€ter exakt lokalisiert werden können.
Das Herstellen von Suchschlitzen von Hand (Handaushub) ist explizit im Leistungsverzeichnis zu beschreiben. Diese Arbeiten können als eigene Position aufgenommen werden oder in anderen Leistungspositionen, die Erdarbeiten beschreiben, enthalten sein.
WĂŒnschenswert ist eine zentrale Registrierung aller Leitungen mit exakten Angaben. Das private ASSIP-LeitungsInformationsZentrum (ALIZ) ermittelt mit UnterstĂŒtzung von Behörden und Betreibern die Daten aller erdverlegten Leitungen. Unter www.aliz.de ist eine Adressliste aller Leitungsbetreiber im jeweiligen Baustellenbereich erhĂ€ltlich.
Hartmut Oelmann
â info
-
Die DGUV Information âSchutzmaĂnahmen bei Erdarbeiten in der NĂ€he erdverlegter Kabel und Rohrleitungenâ steht unter http://publikationen.dguv.de, Suche â203-017â bereit.
Leitungsbetreiber berichten von guten Erfolgen nach Fortbildungen bei folgenden Veranstaltern:
-
BALSibau â Bundesweite Arbeitsgemeinschaft der Leitungsbetreiber zur Schadensminimierung im Bau (www.balsibau.de)
-
Profi Partner Club â âSicherer Tiefbauâ (www.profi-partner-club.de)
-
Sicherheitspartnerschaft Tiefbau e.V. (www.sipart.de)