Bei der Auswahl eines Kraftfahrzeugs spielen die zu bewältigenden Transportaufgaben, Personenzahl und die gewünschten Fahrleistungen eine zentrale Rolle. Besteht darüber hinaus der Bedarf an speziellen Zubehörteilen wie Werkstattausbauten für den Kastenwagen oder einem Dachträger zum Leitertransport, so bieten die Fahrzeugausstatter maßgeschneiderte Lösungen für die gängigen Branchen an.
In der Gefährdungsbeurteilung hat der Unternehmer die mit ihrer Arbeit verbundenen Gefährdungen für die Beschäftigten zu ermitteln und entsprechende Schutzmaßnahmen festzulegen. Dabei ist der Stand der Technik zu beachten.
Die Serienausstattung umfasst in fast allen Fahrzeugklassen Ausstattungsdetails wie Airbags für Front- und Seitenschutz, Brems- und Fahrstabilitätsregelungen wie ABS und ESP sowie ausreichenden Komfort für Fahrer und weitere Insassen.
Für heutige Fahrzeuge wird dazu eine Vielzahl von Ausstattungsfeatures angeboten, die das Fahren sicherer machen können. Sicherlich ist es nicht immer notwendig, alle angebotenen Systeme auszuwählen. Jedes Feature zeigt seine Stärken in einem besonderen Einsatzfall. So hilft eine automatische Einparkfunktion dem Auslieferungsfahrer eines Dentallabors im Stadtverkehr mehr als dem Monteur an einer Windkraftanlage, dem eine automatische Abstandsregelung auf langen Autobahnfahrten einen deutlichen Sicherheitsgewinn bringt. In der Gefährdungsbeurteilung ist daher festzulegen, über welche Ausstattung ein Firmenfahrzeug verfügen muss.
1. Toter-Winkel-Assistent
Das System detektiert durch einen Sensor, ob sich Fahrzeuge seitlich befinden und warnt durch ein gelbes Blinklicht im Seitenspiegel vor dem Spurwechsel.
2. Abstandsregel- und Bremssysteme
Ein Abstandsregeltempomat hält automatisch den erforderlichen Abstand zum Vordermann ein – beim Fahren und wenn der Vordermann bremst. Einfache Abstandswarner warnen bei Unterschreiten des Mindestabstands nur akustisch. Ein reiner Notbremsassistent verhindert nur das Auffahren – ohne jedoch den Komfort des Abstandsregeltempomaten zu bieten. Ein Citynotbremsassistent dient dazu, Kollisionen mit anderen Verkehrsteilnehmern und im Speziellen mit Fußgängern zu vermeiden.
3. Einparkhilfen
Die Bauform heutiger Fahrzeuge erschwert die Übersichtlichkeit. Ultraschalleinparksensoren helfen Hindernisse zu erkennen. Eine Rückfahrkamera zeigt darüber hinaus die konkreten Verhältnisse hinter dem Fahrzeug. Selbstständige Einparksysteme bieten den größtmöglichen Komfort.
4. Lichtsysteme
Halogenlicht ist heute nicht mehr Stand der Technik. Xenon-, LED- und Laserlichtsysteme bieten eine deutlich erhöhte Lichtausbeute. Ein maskiertes Dauerfernlicht erlaubt es auch bei vorausfahrenden Fahrzeugen oder Gegenverkehr, das Fernlicht anzulassen, ohne andere zu blenden. Ein reiner Fernlichtassistent schaltet lediglich bei Gegenverkehr auf das Abblendlicht um.
5. Navigation
Ein Navigationssystem entlastet den Fahrer bei der Routenführung. Als erste Wahl sind dabei fest eingebaute Systeme anzusehen, die ab Werk bestellt werden können oder als Nachrüstlösung erhältlich sind. Mobile Navigationssysteme lassen sich im Fahrzeug montieren und mit einem direkten Anschluss an das Bordnetz nachrüsten. Saugnapfhalterungen an der Windschutzscheibe sind wegen der Sicht- und Bewegungsbehinderungen untauglich. Ein Smartphone darf auch als Navigationssystem beim Fahren nicht in die Hand genommen werden.
6. Ergonomischer Fahrersitz
Seriensitze in Kraftfahrzeugen bieten nur einen Mindeststandard an Komfort und ergonomischer Anpassung. Oftmals ist gegen Aufpreis ein ergonomischer Sitz oder eine Lordosenstütze bestellbar. Ein ergonomischer Nachrüstsitz bietet optimalen Schutz des Rückens. Eine Sitzheizung hilft, die Rückenmuskulatur zu entspannen.
7. Freisprecheinrichtung
Prinzipiell ist zu überlegen, ob das Telefonieren während der Fahrt überhaupt gestattet werden soll. Wenn beim Fahren telefoniert werden muss, ist eine Freisprecheinrichtung notwendig. Systeme mit Lautsprecher- und Bluetooth-Funktion, entweder ab Werk oder zum Nachrüsten, sind Stand der Technik. Als Mindestlösung bietet sich ein kabelloses Headset an. Kabelgebundene Kopfhörer werden als nicht tauglich angesehen.
8. Feuerlöscher und Erste-Hilfe-Material
In gewerblich genutzten Fahrzeugen sind Warnwesten für jeden Sitzplatz mitzuführen, während die Straßenverkehrsordnung nur eine Warnweste für den Fahrer fordert. Ein Feuerlöscher hilft, Entstehungsbrände zu bekämpfen. Beim Verbandskasten ist auf das Ablaufdatum von Verbandmitteln zu achten.
9. Ladungssicherung
In Kombifahrzeugen ist bei Beladung der Laderaum durch eine Laderaumabdeckung oder ein Sicherheitsnetz vom Fahrgastraum abzutrennen. Eine passgenaue Laderaummatte/-wanne mit Gummibeschichtung bietet elementaren Grundschutz gegen das Verrutschen von Ladungsteilen, der durch den Einsatz von Zurrmitteln noch verbessert werden muss. Die richtige Handhabung der Zurrmittel ist in der Unterweisung zu vermitteln. Auf das Vorhandensein von Zurrösen ist zu achten.
10. Verkehrszeichenbeobachter
Kamerasysteme beobachten die Verkehrszeichensituation und geben dem Fahrer Informationen zu Tempobeschränkungen und Überholverboten. Neue Systeme senden die Informationen an den Tempomaten.
Ulrich Skowronek