Mangelnde Standfestigkeit ist die häufigste Unfallursache beim Einsatz von Leitern. Laut DGUV gab es 2016 insgesamt knapp 23.700 meldepflichtige Unfälle im Zusammenhang mit Leitern. Fast jeder 15. Unfall hatte schwere Verletzungen zur Folge oder endete tödlich.
Seit Anfang 2018 enthält die überarbeitete Leiternorm DIN EN 131 neue Vorgaben, die eine hohe Standfestigkeit von Leitern verlangt. Danach müssen alle tragbaren Anlegeleitern mit einer Leiterlänge von über drei Metern in Zukunft eine größere Stand-breite aufweisen. Notwendig ist entweder eine Quertraverse oder eine konische Bauweise.
Betroffen sind auch Mehrzweckleitern mit einem aufgesetzten Schiebeleiterteil. Ist dieses länger als drei Meter, darf es nur von der Leiter trennbar sein, wenn es mit einer Traverse ausgestattet ist, die die neuen Standbreiten-Anforderungen erfüllt.
Darüber hinaus werden Leitern künftig in zwei Nutzungsgruppen unterteilt: Leitern für den gewerblichen und Leitern für den privaten Gebrauch. Entsprechende Piktogramme sorgen für die sichtbare Klassifizierung.
Betriebe dürfen ältere Leitern weiterverwenden, wenn sie nicht der aktuellen Norm entsprechen. Voraussetzung ist, dass ihre Sicherheit für den jeweiligen Arbeitsauftrag gewährleistet ist. Alle Betriebe müssen Gefährdungsbeurteilungen ihrer Arbeitsmittel erstellen. Für die Prüfung muss das Unternehmen befähigte Personen beauftragen, die durch Ausbildung, Berufserfahrung und Schulung das Know-how haben, den Zustand einer Leiter richtig beurteilen zu können.