Dieses Foto zeigt eine elektrische Anlage.

Im ordnungsgemäßen Zustand? Elektrische Anlagen müssen wiederkehrend geprüft werden.

Mit der neuen DGUV Information 203-072 „Wiederkehrende Prüfungen elektrischer Anlagen und ortsfester Betriebsmittel – Fachwissen für Prüfpersonen“ (siehe „info“) steht die von Fachkreisen erwartete Information endlich zur Verfügung. Prüfpersonen erhalten damit eine ausführliche Handlungsanleitung, die die prüftechnischen Herausforderungen anhand von klaren Schaltbildern und vielen Praxistipps erläutert. Sie vervollständigt die Reihe der Informationen rund um das Thema „Prüfen elektrischer Anlagen und Betriebsmittel“.

Verordnungen und Vorschriften

Dem Erhalt des ordnungsgemäßen Zustandes elektrischer Anlagen und Betriebsmittel wurde von Anfang an seitens der Berufsgenossenschaften eine hohe Bedeutung beigemessen. Bereits die Allgemeinen Unfallverhütungsvorschriften von 1922 forderten: „Die elektrischen An-lagen sind dauernd in ihrem guten Isolationszustand und alle Geräte, Apparate und maschinellen Einrichtungen sowie auch die Schutzvorrichtungen betriebssicher zu erhalten.“

Die Sicherheitsvorschriften des VDE für den Betrieb elektrischer Starkstromanlagen, der heutigen Norm DIN VDE 0105-100 „Betrieb von elektrischen Anlagen“, sahen schon damals dazu vor, dass wiederkehrende Prüfungen durchzuführen sind. Diese wichtige Aufgabe zum Arbeits- und Gesundheitsschutz wurde 1979 im § 5 „Prüfungen“ der Unfallverhütungsvorschrift VBG 4 „Elektrische Anlagen und Betriebsmittel“ (heute DGUV Vorschrift 3 und 4) erstmals für Unternehmen verpflichtend verankert. Für ortsfeste Betriebsmittel sind auch die Festlegungen aus der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) zu beachten.

Prüfperson

Als Voraussetzung für die ordnungsgemäße Vorbereitung und Durchführung von Prüfungen sind ausreichende Kenntnisse und Erfahrungen zum Schutz vor elektrischen Gefährdungen erforderlich. Diese müssen in angemessenen Zeitabständen aktualisiert werden, z. B. durch Teilnahme an Schulungen oder an einem einschlägigen Erfahrungsaustausch.

Die neue Praxishilfe richtet sich an die Elektrofachkraft, die mit der Prüfung elektrischer Anlagen beauftragt ist und als zur Prüfung befähigte Person im Sinne der BetrSichV die wiederkehrenden Prüfungen an ortsfesten elektrischen Arbeitsmitteln durchführt. In der DGUV Information wird der Oberbegriff „Prüfperson“ als Sammelbegriff für die „Zur Prüfung befähigte Person“ aus dem Bereich der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und die „Elektrofachkraft“ nach DGUV Vorschrift 3 und 4 benutzt.

Die bekannten Anforderungen an eine Elektrofachkraft – fachliche Ausbildung, Kenntnisse und Erfahrungen sowie Kenntnisse der einschlägigen Bestimmungen –, der die Aufgabe übertragen wurde, elektrische Anlagen und Betriebsmittel zu prüfen, werden den Anforderungen an zur Prüfung befähigte Personen für den Bereich „Elektrische Gefährdungen“ gleich-gesetzt. Dazu zählen Berufsausbildung, Berufserfahrung und zeitnahe berufliche Tätigkeit. Letztgenannte Anforderungen sind sehr auf die Aufgabe zugeschnitten, Prüfungen durchzuführen.

Praxishilfe

Die neue DGUV Information 203-072 gibt Hinweise zur praktischen Durchführung wiederkehrender Prüfungen an

  • elektrischen Niederspannungsanlagen und
  • ortsfesten elektrischen Betriebsmitteln.

Ortsfeste elektrische Betriebsmittel, z. B. Be- und Verarbeitungsmaschinen, Produktionsanlagen, Fertigungszentren, verfahrenstechnische Anlagen, Förderanlagen, Transformatoren, Schaltgeräte und Beleuchtungseinrichtungen können fest oder über Steckvorrichtungen an die elektrische Niederspannungsanlage angeschlossen sein.

Diese Abbildung zeigt eine Prinzipdarstellung zur Abgrenzung zwischen Errichter- und Betreibernorm.

Abb. 1: Prinzipdarstellung zur Abgrenzung zwischen Errichter- und Betreibernorm.

Immer wieder ergibt sich die Frage, nach welchen elektrotechnischen Normen die wiederkehrenden Prüfungen durchzuführen sind. Ein Schaubild (Abbildung 1) im Anwendungsbereich der Information soll dem Leser die Abgrenzung der für die Prüfaufgaben anzuwendenden elektrotechnischen Normen für die Erstprüfungen und für die wiederkehrenden Prüfungen erläutern. Es zeigt, dass für die wiederkehrenden Prüfungen elektrischer Anlagen und ortsfester Betriebsmittel die Festlegungen aus dem Abschnitt 5.3 „Er-halt des ordnungsgemäßen Zustandes“ der Norm DIN VDE 0105-100 „Betrieb von elektrischen Anlagen“ anzuwenden sind. Dieser Abschnitt bildet auch die Grundlage für die erläuterten Prüfschritte.

Ein detailliertes Ablaufdiagramm zu Beginn des dritten Abschnitts stellt die einzelnen Prüfschritte übersichtlich dar. Anhand der dort hinterlegten bezifferten Verweise kann die Prüfperson auf die jeweils akut relevanten Inhalte zugreifen.

Umfangreiche Schaltbilddarstellungen zu den einzelnen Prüfaufgaben (Abbildung 2) sowie deren praxisgerechte Beschreibungen und Hinweise zu Fehlmessungen oder Abweichungen bilden den Hauptteil der DGUV Information. Es werden auch Beispiele zu Messgeräten und einer umfassenden Messausstattung auf-gezeigt. Zu weitergehenden Prüfmöglichkeiten wie Thermografie oder Netzqualitätsermittlung sind in dieser DGUV Information nur allgemeine Informationen oder Gegenüberstellungen enthalten.

Im Anhang 2 werden die bekannten Netzformen TN, TT und IT, unterstützt durch farbige Schaltbilder, praxisgerecht erläutert.

Die Abbildung zeigt eine Messung der niederohmigen Schutzleiterverbindung zwischen der Haupterdungsschiene und den zugänglichen Schutzleiteranschlüssen.

Abb. 2: Messung der niederohmigen Schutzleiterverbindung zwischen der Haupterdungsschiene und den zugänglichen Schutzleiteranschlüssen.

Bezugswege

Die neue DGUV Information kann als Druckerzeugnis bestellt werden und steht zum Download zur Verfügung. Die im Anhang A der Information gezeigten Dokumente „Checkliste“ und „Prüfbericht“ sind an gleicher Stelle im Internet bereitgestellt (siehe „info“).

Weitere Informationen zu wiederkehrenden Prüfungen

Für die wiederkehrenden Prüfungen ortsveränderlicher elektrischer Arbeitsmittel steht schon seit Dezember 2016 die aktualisierte Ausgabe der DGUV Information 203-070 „Wiederkehrende Prüfungen ortsveränderlicher elektrischer Arbeitsmittel – Fachwissen für Prüfpersonen“ zur Verfügung (siehe „info“).

Die DGUV Information 203-071 „Wiederkehrende Prüfungen ortsveränderlicher elektrischer Arbeitsmittel – Organisation durch den Unternehmer“ wird derzeit an den erweiterten Aufgabenbereich „Wiederkehrende Prüfungen elektrischer Anlagen und ortsfester Betriebsmittel“ angepasst. Gleichzeitig werden die Änderungen aus der aktuell gültigen BetrSichV eingearbeitet.

Ausblick

Der zuständige DGUV-Arbeitskreis des Sachgebietes Elektrotechnik und Feinmechanik verfolgt das Ziel, die relevanten Forderungen für das Prüfen elektrischer Anlagen und Betriebsmittel sowohl für die Unternehmer als auch für Prüfpersonen praxisgerecht aufzuarbeiten. Für die Zukunft sind Projekte zu spezialisierten Prüfaufgaben, Anlagen und Betriebsmitteln geplant, z. B. Anlagen zur Versorgung von Elektrofahrzeugen oder Photovoltaikanlagen.

Hans-Peter Steimel

  • Die DGUV Information „Wiederkehrende Prüfungen elektrischer Anlagen und ortsfester Betriebsmittel – Fachwissen für Prüfpersonen“, die „Checkliste“ und der „Prüfbericht“ stehen zum Download bereit unter: publikationen.dguv.de
  • Die weiteren genannten DGUV Informationen finden sich an gleicher Stelle unter den Suchbegriffen „203-070“ und „203-071

Hier wird der Titel der neuen DGUV-Information gezeigt. Es ist eine elektrische Anlage zu erkennen.

Ist ab sofort erhältlich: die neue DGUV Information 203-072.